Nutzungsbedingungen

Die Regeln für die Nutzung von dasauge.

Stand: 25. Oktober 2026

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der von Das Auge Kreativnetzwerk UG (haftungsbeschränkt), Geusenstr. 9, 10317 Berlin, Deutschland (nachfolgend „dasauge“), betriebenen dasauge-Websites. Angaben zum Anbieter und weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Impressum. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese Bedingungen gelten für Accounts, Profile, Portfolios, Stellenanzeigen, Arbeitsraum-Einträge, Suchagenten und die Kontaktaufnahme zwischen Mitgliedern auf allen von dasauge betriebenen Domains und Sprachfassungen. Ein Vertrag über die kostenlose Mitgliedschaft kommt mit Abschluss der Registrierung zustande.

Besondere Leistungsbeschreibungen und Bedingungen, die bei der Bestellung einer kostenpflichtigen Leistung angezeigt werden, ergänzen diese Bedingungen und gehen ihnen nur für die betreffende Leistung vor. Die Datenschutzerklärung regelt unabhängig davon die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Accounts und Inhalte des bisherigen dasauge wurden in diesen Dienst übernommen. Für die weitere Nutzung eines übernommenen Accounts ist bei der ersten Anmeldung die Zustimmung zu diesen Bedingungen erforderlich; bis dahin bleiben übernommene öffentliche Inhalte sichtbar, und die Löschung des Accounts kann jederzeit verlangt werden. Übernommene Stellenanzeigen laufen 30 Tage ab ihrer ursprünglichen Veröffentlichung; ältere Anzeigen enden mit der Übernahme. Bereits bezahlte, noch laufende Buchungen behalten ihre gebuchte Laufzeit. Unveränderte übernommene Profile und Portfolios können ohne erneute Prüfung wieder veröffentlicht werden.

2. Teilnahmeberechtigung und Account

Accountinhaber müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Registrieren können sich natürliche Personen, Freiberufler, Unternehmen und Organisationen. Ein Account für ein Unternehmen oder eine Organisation darf nur durch eine hierzu bevollmächtigte Person geführt werden.

Account- und Kontaktdaten müssen richtig, vollständig und aktuell sein. Für ein öffentliches Profil darf ein nicht irreführender Berufs-, Studio- oder Künstlername verwendet werden. Die bestätigte E-Mail-Adresse muss erreichbar bleiben, damit dasauge vertragsbezogene, sicherheitsrelevante und betriebliche Mitteilungen senden kann.

Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht geteilt werden. Solange keine ausdrückliche Teamfunktion angeboten wird, wird ein Unternehmensaccount durch eine bevollmächtigte Person geführt. Accounts dürfen nicht verkauft, vermietet, ohne Zustimmung übertragen oder für einen nicht offengelegten Dritten betrieben werden. Ein Wechsel der vertretungsberechtigten Person oder der Account-E-Mail-Adresse erfolgt in der Accountverwaltung oder über den Support.

Ein vermuteter Missbrauch oder Verlust von Zugangsdaten ist dasauge unverzüglich mitzuteilen. Nutzerinnen und Nutzer haften für Handlungen, die sie schuldhaft ermöglicht haben, nicht pauschal für jede unbefugte Nutzung. dasauge darf einen gefährdeten Account vorübergehend sichern oder sperren und vor der Wiederherstellung einen geeigneten Nachweis verlangen. Wer keinen Zugriff mehr auf die E-Mail-Adresse seines Accounts hat, kann die Wiederherstellung beantragen. dasauge prüft den Antrag persönlich, kann Nachweise verlangen und lehnt ihn ab, wenn die Berechtigung nicht hinreichend belegt ist.

3. Rolle und Leistungen von dasauge

dasauge stellt Infrastruktur zur Veröffentlichung, Darstellung, Suche, Benachrichtigung und Kommunikation bereit. dasauge ist insbesondere weder Arbeitgeber, Personalvermittlung, Makler, Vermieter, Mieter, Vertreter noch Vertragspartei der zwischen Mitgliedern angebahnten oder geschlossenen Geschäfte.

Nutzerinnen und Nutzer prüfen Identität, Vertretungsbefugnis, Qualifikationen, Konditionen, Zahlungen, Orte und Eignung eines Angebots selbst. Eine Prüfung, Veröffentlichung oder Einstufung als vertrauenswürdig ist keine Empfehlung, Identitätsbestätigung, Bonitätsprüfung oder Garantie. dasauge schuldet insbesondere keine Antwort, Vermittlung, Einstellung, Vermietung, Reichweite und keinen geschäftlichen Erfolg.

Bei Betrugsverdacht sollten Sie den Vorgang melden, bevor Sie Geld, Zugangsdaten, Ausweisdokumente oder andere sensible Informationen übermitteln.

dasauge darf Funktionen und Darstellung weiterentwickeln. Über wesentliche Einschränkungen, die laufende kostenpflichtige Leistungen betreffen, wird nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den zwingenden gesetzlichen Vorschriften informiert. Andere wesentliche Änderungen des Dienstes werden, soweit praktisch möglich, mit angemessener Frist angekündigt.

4. Öffentliche Inhalte und Nutzungsrechte

Veröffentlichte Profile, Portfolios, Anzeigen, Einträge und Medien sind im Internet frei sichtbar. Sie können von Suchmaschinen und anderen Diensten indexiert, verlinkt, zwischengespeichert oder als Vorschau dargestellt werden. Eine Löschung bei dasauge kann unabhängige oder zuvor rechtmäßig angefertigte Kopien Dritter nicht zurückrufen.

Die Rechte an eingestellten Inhalten verbleiben bei der einstellenden Person. Sie räumt dasauge ein nicht ausschließliches, weltweites und unentgeltliches Recht ein, die Inhalte zu speichern, technisch umzuwandeln, zu prüfen und im für den Betrieb erforderlichen Umfang auf dasauge-Seiten, in Verzeichnissen, Feeds, Such- und Social-Media-Vorschauen sowie transaktionalen Nachrichten darzustellen. Dazu gehören technisch erforderliche Formate und nicht inhaltlich verändernde Formatierungen oder Kategorisierungen. Eine Verwendung für sachfremde Werbung ist ohne gesonderte Erlaubnis nicht umfasst.

Die einstellende Person gewährleistet, dass sie über alle hierfür erforderlichen Urheber-, Marken-, Bildnis-, Persönlichkeits-, Datenschutz- und sonstigen Rechte und Einwilligungen verfügt. Das Nutzungsrecht endet mit der Löschung, soweit nicht angemessene technische Zwischenspeicherungen, Sicherungskopien, gesetzliche Aufbewahrung oder bereits rechtmäßig angefertigte Kopien entgegenstehen.

5. Anforderungen an Profile, Portfolios und Einträge

Profile, Portfolios, Stellenanzeigen und Arbeitsraum-Einträge müssen echt, aktuell, zutreffend beschrieben, richtig kategorisiert und von einer berechtigten Person eingestellt sein.

Stellenanzeigen müssen insbesondere arbeits- und gleichbehandlungsrechtliche Vorgaben beachten. Arbeitgeber, Tätigkeit, Arbeitsort, Vergütung und sonstige Bedingungen dürfen nicht irreführend dargestellt werden. Wer einen Büro- oder Arbeitsplatz anbietet, muss hierzu berechtigt sein und Verfügbarkeit, Ort, Preis und Bedingungen zutreffend angeben.

Agenturen und andere Beauftragte dürfen Stellenanzeigen im Auftrag ihrer Kunden einstellen, wenn sie dazu berechtigt sind. Als Arbeitgeber wird das in der Anzeige angegebene Unternehmen genannt; die Agentur wird in der Anzeige nicht angezeigt. Vertragspartner von dasauge und verantwortlich für die Anzeige, ihre Angaben und die Bezahlung bleibt der einstellende Account. Dies gilt nicht als Betrieb des Accounts für einen nicht offengelegten Dritten.

Unzulässig sind insbesondere:

  • rechtswidrige oder Rechte Dritter verletzende Inhalte;
  • falsche oder irreführende Angaben zu Identität, Urheberschaft, Qualifikation, Ort, Angebot oder Kategorie;
  • Betrug, fingierte Stellenangebote, Vorschussbetrug, Schneeball- oder Pyramidensysteme, Phishing und das Abgreifen von Zugangsdaten;
  • Spam, sachfremde Massenkontakte, doppelte oder ausschließlich zur Suchmaschinenbeeinflussung erstellte Einträge;
  • Schadsoftware, Angriffe, Störungen, missbräuchliche Automatisierung, künstliche Interaktionen oder unzulässiges Auslesen;
  • Drohungen, Belästigung, Hass, Doxxing, rechtswidrige Diskriminierung und unbefugte Veröffentlichung personenbezogener oder vertraulicher Daten;
  • pornografische, ausbeuterische oder nicht einvernehmliche Darstellungen sowie sexuelle Inhalte mit Minderjährigen.

Rechtmäßige künstlerische Aktdarstellungen sind zulässig. dasauge kann sensible Arbeiten von allgemeinen Vorschauen ausnehmen oder eine Kennzeichnung verlangen, sobald entsprechende Funktionen angeboten werden.

6. Kontakt zwischen Mitgliedern

Andere Mitglieder dürfen nur mit einem angemeldeten Account und bestätigter E-Mail-Adresse sowie zu einem legitimen, auf das veröffentlichte Profil oder den Arbeitsraum-Eintrag bezogenen beruflichen Zweck kontaktiert werden. Werbung, sachfremde oder massenhafte Recruiting-Anfragen, Adresssammlung, Spam, Betrug und Belästigung sind untersagt.

Die bestätigte E-Mail-Adresse der absendenden Person wird der empfangenden Person als Antwortadresse mitgeteilt. Empfänger können die Kontaktfunktion ihres Profils deaktivieren, Personen blockieren und Nachrichten melden. Eine Meldung kann die absendende Person bis zur Prüfung sofort für weitere Kontaktaufnahmen sperren; dies ist eine Schutzmaßnahme und noch keine Feststellung eines Verstoßes. Gemeldete Nachrichten dürfen nach Maßgabe der Datenschutzerklärung geprüft und aufbewahrt werden.

dasauge garantiert weder die Zustellung noch eine Antwort. Prüfen Sie die andere Person, bevor Sie Geld, Zugangsdaten, Ausweisdokumente oder sensible Informationen senden.

7. Moderation, Meldungen und Schutzmaßnahmen

Neue Inhalte und Änderungen von noch nicht als vertrauenswürdig eingestuften Accounts werden vor ihrer Veröffentlichung geprüft. Dies betrifft Profile, Portfolios, kostenlose Stellenanzeigen und Arbeitsraum-Einträge. Eine bereits veröffentlichte Fassung bleibt während der Prüfung von Änderungen grundsätzlich sichtbar; Sie können diese Fassung ausblenden. Eine zur Prüfung eingereichte Fassung kann bis zur Entscheidung nicht bearbeitet oder zurückgezogen werden. Bei einer Aufforderung zur Überarbeitung kann sie korrigiert und erneut eingereicht werden. Nach einer Ablehnung ist dafür eine ausdrückliche erneute Freigabe zur Bearbeitung erforderlich.

Bei vertrauenswürdigen Accounts sowie bei gebuchten Premium- und Design-Stellenanzeigen, deren Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, entfällt die reguläre Vorabprüfung. Andere Sperren, der gewählte Veröffentlichungszeitpunkt und erforderliche Angaben oder Medien bleiben maßgeblich. Eine Buchung allein begründet keinen allgemeinen Vertrauensstatus für den Account. Regelbasierte Prüfungen können Hinweise auf Spam oder Betrug zur persönlichen Prüfung markieren; ein solcher Hinweis allein führt nicht zur automatischen Ablehnung. Angaben zur voraussichtlichen Bearbeitungszeit sind Schätzungen, keine garantierten Fristen. Über Entscheidungen zu zur Prüfung eingereichten Fassungen informieren wir im Mitgliederbereich und per E-Mail. Eine erneute Prüfung können Sie unter Angabe der Entscheidungsreferenz über unsere Kontaktmöglichkeiten verlangen.

Noch nicht als vertrauenswürdig eingestufte Accounts können höchstens fünf Einreichungen gleichzeitig in Prüfung haben. Für alle Accounts gelten zeitliche Einreichungsgrenzen. Den Vertrauensstatus vergibt dasauge nach eigener Einschätzung, etwa nach mehreren freigegebenen Einreichungen oder aufgrund bisheriger Nutzung; ein Anspruch darauf besteht nicht. Der Vertrauensstatus kann ohne gesonderte E-Mail entzogen werden. Bereits veröffentlichte Inhalte bleiben dadurch sichtbar, sofern sie nicht gesondert eingeschränkt werden; weitere Einreichungen unterliegen wieder der regulären Prüfung.

dasauge darf Inhalte oder Accounts bei Verstößen gegen diese Bedingungen, ausstehenden Zahlungen, Accountgefährdung, Missbrauch oder aufgrund gesetzlicher Pflichten verwarnen, zurückstellen, ausblenden, einschränken, sperren oder kündigen. Art und Umfang der Maßnahme richten sich nach Schwere, Dringlichkeit und Wiederholung des Vorgangs.

Bei schwerwiegender Rechtswidrigkeit, Betrug, Angriffen, wiederholten Verstößen oder vergleichbaren Rechts- und Sicherheitsrisiken darf dasauge sofort handeln. Betroffene erhalten grundsätzlich eine Begründung und können über die Kontaktmöglichkeiten eine Prüfung verlangen. Dies gilt nicht, soweit eine Begründung oder Offenlegung gesetzlich unzulässig ist oder Sicherheit beziehungsweise laufende Ermittlungen gefährden würde.

Hinweise auf Rechtsverletzungen können über die Meldefunktion des betroffenen Inhalts oder an hallo@dasauge.de gesendet werden. Urheberrechtsmeldungen können auch für nicht mehr sichtbare Inhalte anhand ihrer URLs eingereicht werden. Bitte nennen Sie Ihre Kontaktdaten, das geschützte Werk, Ihre Berechtigung zur Meldung, die konkret betroffenen URLs und die Gründe der beanstandeten Rechtsverletzung und bestätigen Sie die Richtigkeit der Angaben nach bestem Wissen. Wir bestätigen den Eingang per E-Mail mit einer Fallreferenz. Der Eingang allein führt weder zur Feststellung einer Rechtsverletzung noch zur Sperrung des Inhalts.

Nach persönlicher Prüfung können wir die betroffene Datei vorläufig oder aufgrund einer begründeten Entscheidung sperren, die einstellende Person anhören und nach der Prüfung entfernen oder wiederherstellen. Andere Inhalte bleiben davon grundsätzlich unberührt. Bei einer Dateisperre sichern wir erforderliche Nachweise für die Bearbeitung und Rechtsverteidigung in einem nicht öffentlichen Bereich. Die technische Entfernung aus unseren Auslieferungswegen und Zwischenspeichern wird anschließend verarbeitet; bereits angefertigte unabhängige Kopien können wir nicht zurückrufen.

Ergänzungen und Einwände können unter Angabe der Fallreferenz per E-Mail oder über unsere Kontaktmöglichkeiten übermittelt werden; eine Anmeldung ist dafür nicht erforderlich. Wir dokumentieren die Korrespondenz und prüfen die Entscheidung persönlich. Weder ein Einwand noch die Zurückweisung einer Meldung stellt eine zuvor gesperrte Datei automatisch wieder her. Über die Aufhebung einer bestehenden Sperre entscheiden wir ausdrücklich; andere begründete Sperren und Veröffentlichungsvoraussetzungen bleiben bestehen. Wiederholte bestätigte Verstöße können nach Prüfung zu weiteren Accountmaßnahmen führen. Zurückgewiesene oder aufgehobene Feststellungen zählen nicht als bestätigte Verstöße. Zwingende Rechte nach dem Digital Services Act und dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz bleiben unberührt.

8. Kostenpflichtige Leistungen für Unternehmen

Soweit dasauge kostenpflichtige Veröffentlichungspakete anbietet, richten sie sich ausschließlich an Unternehmer, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher können diese Leistungen nicht bestellen.

Vor der Bestellung werden insbesondere Leistungsumfang, Preis, Umsatzsteuer, Laufzeit, Zahlung, Prüfung, Veröffentlichungsbeginn, Kündigung und Erstattung angezeigt. Die im Bestellablauf angebotenen Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen gelten für die jeweilige Buchung. Bei Vorkasse wird die Buchung nach bestätigtem Zahlungseingang freigeschaltet. Ist für Ihren Account Zahlung auf Rechnung nach Leistung vereinbart, kann die Buchung bereits nach Rechnungserstellung und vor Zahlung freigeschaltet werden; maßgeblich ist die vor der Bestellung angezeigte Zahlungsfrist. Eine Rechnung allein bestätigt noch keinen Zahlungseingang. Gutscheine und individuell vereinbarte Nachlässe, etwa eine Agentur-Provision, gelten nur, soweit sie im Bestellablauf ausgewiesen sind; sie sind nicht miteinander kombinierbar. Ein Anspruch auf einen Nachlass besteht nicht.

Die Freischaltung der Buchung bedeutet noch nicht, dass die Stellenanzeige veröffentlicht ist. Die gebuchte Laufzeit beginnt mit dem tatsächlichen Beginn der bezahlten Veröffentlichung beziehungsweise der Aktivierung eines Upgrades. Ein späterer Beginn ist innerhalb der angezeigten Aktivierungsfrist möglich; diese beträgt bei den derzeitigen Paketen drei Monate ab Freischaltung der Buchung. Der gewählte Veröffentlichungstermin muss innerhalb dieser Frist liegen; die erforderlichen Angaben und Medien, bei Design-Stellenanzeigen insbesondere das PDF, müssen rechtzeitig vorliegen. Andere Sperren und Veröffentlichungsvoraussetzungen bleiben maßgeblich. Eine Ausblendung hält eine bereits begonnene Laufzeit nicht an und startet sie bei erneuter Anzeige nicht neu. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.

Vor der ersten Veröffentlichung können Sie über unsere Kontaktmöglichkeiten vollständig stornieren. Wir erstatten den vollen gezahlten Preis ohne Bearbeitungsabzüge; eine noch offene Rechnungsforderung wird durch die erforderliche Gutschrift aufgehoben. Eine Stornierung im Mitgliederbereich ist nicht vorgesehen. Bereits veröffentlichte Stellenanzeigen, auch später ausgeblendete oder abgelaufene Anzeigen sowie Upgrades solcher Anzeigen, erfordern eine gesonderte Prüfung eines Erstattungsantrags.

Wird eine gebuchte Stellenanzeige vor ihrer ersten Veröffentlichung endgültig abgelehnt, wird der volle gezahlte Preis erstattet. Dies gilt auch bei einem vom Besteller verursachten Verstoß gegen diese Bedingungen. Es erfolgen keine Abzüge für Bearbeitung oder Prüfung und keine verpflichtende Umwandlung in ein Guthaben. Eine noch offene Rechnungsforderung wird durch die erforderliche Gutschrift aufgehoben. Die finanzielle Abwicklung erfolgt durch dasauge; eine ausgestellte Gutschrift oder eingeleitete Erstattung bedeutet noch nicht, dass die Rückzahlung bereits bei Ihnen eingegangen ist.

Läuft die Aktivierungsfrist einer noch nicht veröffentlichten Buchung ab, bearbeiten wir den Fall persönlich und klären mit Ihnen eine vereinbarte Verlängerung oder die vollständige Erstattung beziehungsweise Gutschrift. Die Buchung verfällt nicht ersatzlos; eine Banküberweisung erfolgt nicht automatisch. Eine vorübergehende Sperre, fehlende Angaben oder Medien und ein späterer Veröffentlichungstermin sind keine endgültige Ablehnung. Weitere Erstattungsansprüche bleiben einer gesonderten Prüfung vorbehalten; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Nach der ersten Veröffentlichung begründen eine vom Besteller verlangte Ausblendung oder Löschung und eine Entfernung wegen eines von ihm schuldhaft verursachten Verstoßes keine Erstattung. Bei einer von dasauge zu vertretenden Nichterbringung, etwa einem längeren Ausfall der Anzeige während der bezahlten Laufzeit, verlängern wir nach Absprache die Laufzeit entsprechend oder erstatten den Preis anteilig; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

9. Verfügbarkeit, Gewährleistung und Haftung

Für kostenlose Leistungen wird keine ununterbrochene Verfügbarkeit geschuldet. Für kostenpflichtige Leistungen gelten die jeweilige Leistungsbeschreibung und die zwingenden gesetzlichen Rechte. dasauge übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Erreichbarkeit, Eignung oder Erfolg von Inhalten, Einträgen und Kontakten der Nutzerinnen und Nutzer.

dasauge haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aufgrund einer übernommenen Garantie und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet dasauge nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Nutzerinnen und Nutzer stellen dasauge von Ansprüchen Dritter und angemessenen Rechtsverteidigungskosten frei, soweit diese durch einen von ihnen schuldhaft verursachten Verstoß gegen diese Bedingungen oder Rechte Dritter entstehen. dasauge informiert die betroffene Person zeitnah und ermöglicht ihr eine angemessene Mitwirkung an der Verteidigung. Die eigene Verantwortlichkeit von dasauge und zwingende gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.

10. Laufzeit und Beendigung

Die kostenlose Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit. Sie können jederzeit über die Accountverwaltung die Löschung Ihres Accounts verlangen. dasauge darf nach Maßgabe von Abschnitt 7 verwarnen, einschränken, sperren oder kündigen und den vollständigen kostenlosen Dienst mit angemessener Frist einstellen. Bei den dort genannten dringenden Gründen ist eine sofortige Maßnahme möglich.

Die Beendigung beseitigt keine offenen Rechnungen, Zahlungspflichten, bereits entstandenen Ansprüche oder gesetzlich beziehungsweise zur Rechtsverteidigung aufzubewahrenden Unterlagen. Löschung und Aufbewahrung richten sich nach der Datenschutzerklärung; für kostenpflichtige Pakete gelten zusätzlich die bei der Bestellung vereinbarten Regeln.

Software, Gestaltung, Kennzeichen und Datenbanken des Dienstes stehen dasauge oder seinen Lizenzgebern zu. Die normale Nutzung, Verlinkung und Indexierung durch Suchmaschinen ist zulässig. Systematisches Auslesen, Scraping, Wiederveröffentlichen, Beeinträchtigen oder automatisierter Zugriff außerhalb einer ausdrücklich angebotenen Schnittstelle bedürfen einer Erlaubnis oder gesetzlichen Berechtigung.

Links und eingebundene Dienste Dritter stellen keine Empfehlung dar. Für deren Inhalte, Verfügbarkeit und Bedingungen sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich.

12. Änderungen dieser Bedingungen

Redaktionelle Klarstellungen, die Rechte und Pflichten nicht verändern, erfordern keine erneute Zustimmung. Wesentliche Änderungen werden vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail und innerhalb des Dienstes mit einer Zusammenfassung und dem vorgesehenen Zeitpunkt angekündigt. Dringende gesetzliche oder sicherheitsbedingte Änderungen können mit kürzerer Frist gelten; dasauge informiert dann unverzüglich.

Vor einer weiteren Veröffentlichung oder Bearbeitung von Inhalten, Kontaktaufnahme mit Mitgliedern oder Bestellung ist der geänderten Fassung ausdrücklich zuzustimmen. Ohne Zustimmung bleiben Anmeldung, Einsicht in die Bedingungen, Accountverwaltung, Datenexport und Accountlöschung möglich. Für eine bereits bestellte Leistung gilt grundsätzlich die bei der Bestellung akzeptierte Fassung weiter, sofern eine Änderung nicht gesetzlich erforderlich oder für den Besteller günstig ist.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem eine Verbraucherin oder ein Verbraucher ihren beziehungsweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Gerichtsstand ist Berlin nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und in anderen gesetzlich zulässigen Fällen, nicht pauschal gegenüber Verbrauchern.

Die deutsche Fassung ist maßgeblich; Übersetzungen dienen der Information. Mitgliedschaft und Bestellungen dürfen ohne Zustimmung von dasauge nicht übertragen werden. dasauge darf den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensnachfolge nach vorheriger Information übertragen, sofern die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer nicht verkürzt werden.

Die Nichtausübung eines Rechts bedeutet keinen Verzicht. Ist eine Bestimmung unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

dasauge ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Rechte auf eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegung bei Moderationsentscheidungen nach dem Digital Services Act bleiben unberührt.