Die Haupttätigkeit des Notariats liegt in der Beurkundung von Rechtsgeschäften.Startseite – Kanzlei Arras & Engel notariat-arras-aussen-2 jpg
Eine ganze Reihe von Rechtsgeschäften wie
Grundstückskaufverträge,
Gesellschaftsgründungsverträge,
Ehe- und Erbverträge
bedürfen nach dem Gesetz der notariellen Beurkundung.
Auch bei anderen Rechtsgeschäften und Willens-äußerungen, die formal keiner notariellen Form bedürfen, kann die Beauftragung eines Notars deutlich vorteilhaft sein. Dies gilt im Einzelfall für Testamente, Vollmachten und Verträge aller Art. Dabei kommt mir meine durch den Erwerb von Fachanwaltsqualifikationen veranschaulichte Berufserfahrung als Rechtsanwalt in den Gebieten Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht zugute.