Guten Tag, wir ermitteln den Wert von Immobilien für den besonderen Anlass. Ob Vermögensübersicht, für den Zweck des Immobilienverkaufs oder Kaufs, für Erbschaftsangelegenheiten, Finanzamt oder Gerichtsgutachten. Je nach Anlass erstellen wir Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, Kurzgutachten, Gutachterliche Stellungnahmen. Oder begleiten Sie beim Immobilienkauf-Kaufberatung.