Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) ist für die Vergabe von Studienplätzen in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen zuständig (z.B. Medizin). Darüber hinaus unterstützt die SfH die Hochschulen bei der Durchführung örtlich zulassungsbeschränkter Auswahlverfahren (NC-Studiengänge).