Der Deutsche Bundesrat wird nicht für eine Abschaffung oder unternehmerfreundliche Reform der Künstersozialversicherung eintreten. Die Ländervertretung hat eine entsprechend lautende Empfehlung ihres Wirtschaftsausschusses soeben erwartungsgemäß abgelehnt. Für die 160.000 Versicherten und die abführenden Unternehmen bleibt also alles beim Alten.
Die nun abgelehnte Empfehlung war Bestandteil eines Entwurfs eines „Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“ (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz). Die Initiatoren hatten in ihrer Begründung kritisiert, dass der Aufwand bei Feststellung der Abgabenpflicht und Durchführung des Verfahrens insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen unangemessen hoch sei.
Die vorgeschlagene Abschaffung der Künstlersozialkasse war im Vorfeld bei Künstlerverbänden auf einhellige Kritik gestoßen. Von Seiten beteiligter Bundesländer wurde die Empfehlung jedoch als „bedauerliches Missverständnis“ bezeichnet und die Beibehaltung der Institution befürwortet – dasauge berichtete. Die heutige Ablehnung kommt daher nicht überraschend.