Das soziale Netzwerk „Pinterest“ zeigt ab sofort zu allen Bildern, die aus einer dasauge-Werkschau weitergeleitet werden, den Namen des dasauge-Mitglieds und des jeweiligen Portfolios – jeweils verlinkt – an (Beispiel). Im Gegensatz zu der textlichen Beschreibung sind diese Urhebervermerke nicht editier- oder löschbar und bleiben auch bei jeder Weiterleitung erhalten.
Pinterest kommt hiermit einer Absprache mit dasauge nach, nach der die Verwendung von Werken von dasauge-Mitgliedern nicht ohne einen entsprechendem Urhebervermerk möglich sein darf. Pinterest fragt hierzu eine Schnittstelle ab, die in Zusammenarbeit mit dasauge umgesetzt wurde. Die Urheberangabe erfolgt immer und unabhängig davon, ob das „Pinnen“ direkt bei Pinterest, über ein „Pinmarklet“ (Lesezeichen) oder einen Pinterest-Button erfolgt.
Volle Kontrolle
Schon bislang konnten dasauge-Mitglieder den Pinterest-Button über ihren Portfolios ausschalten, indem sie die Option „Einbetten dieses Portfolios erlauben“ in den Portfolio-Eigenschaften deaktivierten. Diese Möglichkeit bleibt auch weiterhin erhalten. Die rechtliche Verantwortung für die Weiterleitung eines Werks bleibt auch weiterhin beim Pinterest-Nutzer – die neue Funktion soll lediglich sicherstellen, dass der Urheber jederzeit zu seinem Recht auf Namensnennung kommt und identifizierbar bleibt.
Die Plattform „Pinterest“ ermöglicht das öffentliche „Pinnen“ (Anheften) von Bildern an eine virtuelle Pinnwand. Pinterest wird von einem Team in Palo Alto, Kalifornien, betrieben. Die Einbettung von Urhebervermerken wird bislang nur für wenige andere Plattformen wie Flickr, YouTube oder Vimeo angeboten.