Kameraversicherungen

Kameraversicherungen sind oft Nepp

Fotografin mit Spiegelreflex-Kamera (Archivbild)
Fotografin mit Spiegelreflex-Kamera (Archivbild)

Noch mehr als bei anderen Versicherungen sollte man sich eine Kameraversicherung sehr genau überlegen, denn die vermeintliche finanzielle Absicherung der Ausrüstung ist manchmal keine.

Die Zeitschrift „c’t Digitale Fotografie“ hat in ihrer aktuellen Ausgabe 15 Anbieter und deren teils überraschende Versicherungs­klauseln unter die Lupe genommen. Speziell bei günstigen Kameras steht die Prämienhöhe oft in keiner Relation zum Wert der Kamera. Zudem schränken die Anbieter den Versicherungsschutz durch Ausschlüsse teilweise erheblich ein.

Bitte nicht nachts stehlen

Einen Grundschutz für die Kamera enthält die Hausratversicherung. Dieser Schutz ist allerdings sehr lückenhaft: Wird die Fotoausrüstung aus einem Auto entwendet oder kommt es während des Flugs zu Schäden, dann greift die Versicherung nicht. Doch auch bei speziellen Kameraversicherungen empfiehlt sich der Blick ins Kleingedruckte. In praktisch allen Policen gibt es entsprechende Klauseln, in denen die Anbieter den Versicherungsschutz teilweise erheblich eingrenzen.

Assona schließt beispielsweise den Versicherungsschutz für Diebstahl aus dem PKW zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens komplett aus. Gleiches gilt für Kameraschutz24. Bei GutGünstigVersichert darf der Diebstahl auch tagsüber nicht später als zwei Stunden nach dem Verlassen des Fahrzeugs eintreten. Erstattungshöchst­grenzen und Selbstbehalte für bestimmte Schadens­szenarien können den Versicherungsschutz ebenfalls komplett aushebeln.

„Spezielle Kameraversicherungen lohnen sich oft erst ab einem Versicherungswert von etwa 5000 Euro“, so c’t-Digitale-Foto­grafie-Chefredakteur Dr. Jürgen Rink. „Und auch nur dann, wenn der Versicherungsgegenstand keinem starken Wert­verlust unterliegt.“ Gute Objektive zum Beispiel sind meist deutlich wertstabiler als Digitalkameras.

Zeitwert sehr unterschiedlich

Die Erstattung im Schadenfall handhaben die Versicherer unterschiedlich: Nimmt man die Versicherung in Anspruch, wird in vielen Fällen nur der Zeitwert erstattet. Die Zeitwertberechnung ist jedoch nicht einheitlich geregelt. Die Versicherung Schutzklick setzt den Zeitwert nach drei Jahren mit gerade einmal 40 Prozent des Neuwertes an, Friendsurance hat mit 80 Prozent eine für den Versicherungsnehmer wesentlich vorteilhaftere Zeit­wert­staffel. Bei Zurich ist hingegen völlig unklar, wie sie den Zeitwert berechnen.

Ab Dienstag

Die „c’t Digitale Fotografie“ 3/2014 kommt am kommenden Dienstag, 22. April 2014, in den Zeitschriftenhandel und ist auch ab sofort unter www.heise-shop.de sowie als iPad-Ausgabe erhältlich.

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