Projekt „MIA“ sucht ein Gesicht
Projekt.
Liebe Community,
wir vom Deutschen Behindertensportverband suchen für unser neues Projekt „MIA – Mehr Inklusion für Alle“ über einen Wettbewerb ein
ausdrucksstarkes und prägnantes Logo, welches unserem Vorhaben ein
sympathisches Gesicht geben soll. Bis zum 11. Juni können sich kreative Köpfe daher mit ihrem Vorschlag an diesem Wettbewerb beteiligen. Als Preisgeld wartet
eine Siegprämie in Höhe von 750 Euro. Alle weiteren Informationen zur offiziellen Ausschreibung dieses Logowettbewerbes sowie zu diesem neuen Projekt aus dem Bereich Inklusion im und durch Sport sind unter folgendem Link zu finden:
www.dbs-npc.de/…/projekt-mia-sucht-ein-gesicht.html
Leider wird bei diesem Wettbewerb vom Gewinner das Bearbeitungsrecht gefordert, was nicht in Ordnung ist. Ein Urheber sollte nur geben eine ordnetliche finazielle Entschädigung dieses so mächtige Recht aus der Hand geben. Warum wird dieses Recht benötigt, warum soll ohne den Urheber bearbeitet werden, warum nicht lieber direkt mit jemandem abstimmen und das Logo nicht in einem Wettbewerb entwickeln lassen? Ein Logo sollte zu wichtig sein, als es in einer großen Masse an mehr oder weniger professionellen Ideen herauszupicken und es dann doch noch zu verändern. Es wäre schön, wenn sich hier die Wettbewerbsbedingungen noch einmal ändern würden zugunsten der Urheber. Danke.
Projekt.
Sehr geehrte Frau Teichmann,
haben Sie zunächst bitte Verständnis, dass wir unsere Wettbewerbsbedingungen nicht entsprechend anpassen werden, aber gehen Sie gleichzeitig bitte fest davon aus, dass wir stets eng und vertrauensvoll mit dem Urheber des Siegerlogos zusammenarbeiten und wir definitiv keine nachträglichen Veränderungen über dessen Kopf hinweg vornehmen werden.
Guten Tag!
Danke für die Rückmeldung auf meinen Beitrag. Ich bedaure es sehr, dass Sie keine Anpassungen vornehmen werden und das Bearbeitungsrecht weiterhin einfordern. Auch Ihre Anmerkung, nicht bearbeiten zu wollen ohne den Urheber mit einzubeziehen, ändert nichts daran, dass dieses Recht eingeräumt wird. Eine angestrebte vertrauensvolle Zusammenarbeit ist natürlich schön, nützt dem Sieger im Zweifel aber überhaupt nichts. Sehr schade, dass keine Möglichkeit besteht, hier fairer dem Urheber gegenüber zu agieren.
Mit freundlichem Gruß
Meike Teichmann
Liebe Damen und Herren vom Deutschen Behindertensportverband,
als Designer halte auch ich es für nicht annehmbar, daß Berabeitungsrecht am Logo einzuräumen.
Darf ich Ihre Formulierung oben „mit dem Urheber des Siegerlogos zusammenarbeiten und wir definitiv keine nachträglichen Veränderungen über dessen Kopf hinweg vornehmen werden“ so verstehen, daß ohne Zustimmung des Gestalters das Logo nicht verändert werden darf? Das wäre als Wettbewerbsbedingung natürlich wünschenswert und ermöglichte einer breiteren Masse an Gestaltern die Teilnahme.
Freundliche Grüße
Silvia Karkut
Wie immer gilt grundsätzlich nur, was schriftlich fixiert wurde. Daher stelle ich die Frage, warum Sie nicht eine Ergänzung aufnehmen in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass Änderungen ausschließlich mit Kenntnis und ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers vorgenommen werden. Wenn sie es „ohnehin nicht tun würden“, dann sollte es kein Problem sein, das einzufügen. Sie bringen sich und den Urheber mit den aktuellen Bedingungen jedoch in eine juristisch heikle Lage.
Gerade der umfängliche Total-buy-out ist juristisch gerade für Sie sehr heikel. Wettbewerbe schließen eine angemessene Vergütung (UrhG §32) nicht aus. Sollte der Gewinner klagefreudig sein könnten Ihnen bei umfassender tatsächlicher Nutzung dieser Wettbewerb massiv um die Ohren fliegen.
Und gerade die aktuelle Rechtsprechung hat verfügt, dass ein „ausschließlihces“ Nutzungsrecht automatisch! nach 10 Jahren in ein einfaches Nutzungsrecht umgewandelt wird. Ebenso sind nicht genutzte Nutzungsrechte nach 3 Jahren vom Urheber zurückforderbar.
Ich würde mir sehr wünschen, dass Wetbewerbsausschreiber sich vor solchen Wettbewerben erstmal mit einem fachlich kompetenten Urheberrechtsjuristen beraten. So wie der Wettbewerb aktuell ausgeschrieben ist, halte ich ihn nicht für empfehlenswert (für beide Seiten übrigens!).