Kunde des Kunden macht ein Copyright C auf die Grafik?

8 Beiträge:

_Tobias_

#1

Hallo,
ich habe heute eine etwas seltsame Entdeckung gemacht und wollte diese gerne hier im Forum beschreiben, weil ich mir nicht sicher bin was ich davon halten soll.

Im Frühjahr hatte ich den Auftrag für eine Agentur ein Schema zu erstellen, welches den Wirkmechanismus eines Medikaments beschreibt. Im Briefing wurde eine grobe Skizze beigefügt, diese sollte ausgearbeitet und feingezeichnet werden. Das fertige Schema wurde übergeben und vergütet.
Hier schüttelts die Erfahrenen unter euch bestimmt, ich selber bin Berufseinsteiger: es wurden keine expliziten Nutzungsrechte ausgehandelt. Die Agentur (mein Auftraggeber) schrieb aber in der Briefing email, dass das Schema in einer Präsentation verwendet werden soll.

Nun schaue ich heute auf die Website des Endkunden und sehe dort das von mir erstellte Schema, versehen mit einem deutlich sichtbaren Copyright C und dem Namen des Unternehmens am rechten unteren Bildrand.

Muss ich mich ärgern (über mich selber?) oder ist das alles so wie es sich gehört?

Vielen Dank für Eure Meinung.
Ciao
Tobias

Martin Hoffmann

Hoffmann, Martin

#2

Hi Tobias,
Du bist zwar der Schöpfer des Werkes, und ist daher durch das Urheberrecht immer geschützt, also auch nie übertragbar. Das Copyright hingegen erlaubt dem Nutzungsverwerter, also in deinem Falle der Endkunde, im Rahmen der vereinbarten Nutzungsvereinbarung (und Nutzungshonorar) das Werk zu nutzen, wäre also so betrachtet Korrektur dem c Zeichen, auch wenn das heutzutage bei uns weniger gebräuchlich ist, eher z.Bsp. in den USA. Fatal ist, dass du wahrscheinlich generell zum einen nichts schriftlich vereinbart hast sowie auch keine Nutzungsvereinbarung ausgehandelt hast.
Das ist gerade in der Design Branche sehr wichtig und würde dir für die Zukunft dringend raten, hier alles schriftlich zu machen und die Nutzungsrechte immer zusätzlich zum Werkhonorar auszuhandeln. Es gibt Ratgeberbücher über die Berechnung von Nutzungsfaktoren, oder auch Hilfestellung die bezüglich z.Bsp. in der Illustratoren Organisation (IO).
Ob in deinem aktuellen Fall noch was auszuhandeln ist ist fraglich, hier würde ich eine Rechtsberatung suchen.

| Antwort auf _Tobias_

Änders, Nicola

#3

In Ergänzung zu dem, was Martin Hoffmann sehr richtig ausgeführt hat, wir das ©-Symbol aus dem amerikanischen Copyright in Deutschland als (ggf. erworbenes) Nutzungsrecht – nicht Urheberrecht – interpretiert.

Ich würde an deiner Stelle davon ausgehen, dass dein Kunde mit der Bezahlung ein Nutzungsrecht erworben hat und das ©-Verwendung daher in Ordnung ist. Bei künftigen Aufträgen solltest du solche Fragen aber nicht ungeregelt lassen.

| Antwort auf _Tobias_

_Tobias_

#4

Vielen Dank für Eure Antworten. Die Bedeutung ©-Symbols als Anzeiger eines Nutzungsrechts war mir nicht bekannt und ich bin diesbezüglich froh, dass das wohl alles seine Ordnung hat. Eine schriftliche Regelung der Nutzungsrechte werde ich in Zukunft auf jeden Fall integrieren und den obigen Fall als sogenanntes Lehrgeld ablegen, zumal ich den Kunden nicht vergraulen möchte.
Noch einmal vielen Dank für Eure Hilfe!

| Antwort auf _Tobias_
ynet gmbh

ynet

#5

Ob er ein C ein U oder sonst was drauf macht interessiert keinen. Laut deinen obigen Angaben hast du ein Nutzungsrecht für eine Präsentation verkauft! Dieses Nutzungsrecht wurde verletzt, indem es auch für nicht vereinbartes verwendet wurde!

Ich würde, wenn deine obigen Angaben stimmen, den Kunden darauf hinweisen und sofort eine Rechnung über die erweiterte Nutzung senden.

| Antwort auf _Tobias_

_Tobias_

#6

Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Leider ist es bei der momentanen Auftragslage so, dass ich den Kunden auf keinen Fall verlieren möchte. Hier jetzt nachzufordern ist mir zu riskant, zumal die Nutzung ja wie beschrieben nicht im Angebot mit festgehalten wurde.

| Antwort auf ynet
Martin Hoffmann

Hoffmann, Martin

#7

Hi Tobias, das ist natürlich verständlich, dass du den Kunden nicht verlieren möchtest…aber du musst trotzdem dem Kunden klarmachen, dass Nutzungsrechte je nach Art der Nutzung honoriert werden müssen und du dies beim ersten Job bzw. Bisher versäumt hattest in der Kalkulation fest zu halten. So kannst du dies in zukünftigen Angeboten mit diesem und anderen Kunden auch rechtfertigen. Nachträglich steht dir das Geld natürlich zu, da hat aber vollkommen recht aber ob dies im Falle eines Rechtsstreit ohne schriftliche Vereinbarung Chancen hat, glaube ich weniger…aber ich bin kein Anwalt…

| Antwort auf _Tobias_
Martin Hoffmann

Hoffmann, Martin

#8

Soll heissen „da hat ynet aber vollkommen recht…“

| Antwort auf _Tobias_
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