Künstlersozialkasse Kurse geben

6 Beiträge:
Charline Alcantara

Alcantara, Charline

#1

Moin!
Ich bin als Illustratorin Mitglied der Künstlersozialkasse. In nächster Zeit kann ich voraussichtlich mehr Geld in Mal- und Zeichenkursen verdienen, normalerweise habe ich das als Nebenverdienst gewertet (man muss dann unter 450 Euro monatl. bleiben). Ich frage mich nun, ob es möglich ist, diese Kurse ebenfalls zum künstlerischen Hauptberuf zu zählen. Ich finde darüber keine Infos und ich möchte auf jeden Fall in der KSK versichert bleiben. Ich weiß nur, dass man aufpassen muss mit „pädagogischen“ Kursen, allerdings würde „Vermittlung künstlerischer Tätigkeiten“ funktionieren..so irgendwo gelesen. Gibt es hier jemanden, der Erfahrungen hat und vielleicht in einer ähnlichen beruflichen Lage ist?

Artur pd-Graphik

pd-Graphik, Artur

#2

Hallo,
ehe nicht.
Als Mitglied der KSK durftest schon wissen was die KSK als künstlerische Tätigkeit anerkennt.
Eine Tätigkeit als Lehrerin steht gar nicht in der Liste den kreativen Berufen bei der KSK.
Gruß

| Antwort auf Alcantara, Charline
Charline Alcantara

Alcantara, Charline

#3

Aber es heißt ja auf der KSK Seite: Künstler ist, wer Musik, darstellende Kunst oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Ich glaube es darf halt nicht rein pädagogisch sein.

| Antwort auf pd-Graphik, Artur
Martin Hoffmann

Hoffmann, Martin

#4

Hallo Charline, generell stehen bei der KSK Lehrberufe im künstlerischen Bereich wie Lehrer/Dozent im Schauspielunterricht, Musikunterricht, Bildender Kunst etc. auf der Akzeptanzliste…aber wie du schon erwähntest, wenn es in die pädagogische Richtung geht, wird es gefährlich, da hier halt eine art Grauzone besteht. Es ist schwierig, was die KSK hier als künstlerische Lehre oder als Pädagogig definiert. Ich weiss nicht, ob du in der Illustratoren Organisation IO Mitglied bist (sehr zu empfehlen), hier gibt es für Mitglieder kostenlose u. qualifizierte Beratung rund um das Thema KSK, Steuer, Rechtsfragen und vieles mehr. Hier würde ich mich auf jeden Fall mal kundig machen, da dein Fall sicher nicht der einzigste ist.
LG Martin

| Antwort auf Alcantara, Charline
Martin Hoffmann

Hoffmann, Martin

#5

…Es spielt übrigens sicher auch eine große Rolle, wer in deiner Lehrtätigkeit deine Auftraggeber sind. Dozenten u. Lehrer, die für staatliche Einrichtungen, Hochschulen und Unis im Bereich Musik, Kunst, Design etc. lehren, ist die Ksk-Pflicht gegeben…aber
Ob Kurse im eher privaten Bereich dazuzählen, ist die andere Frage.

| Antwort auf Alcantara, Charline
Charline Alcantara

Alcantara, Charline

#6

Moin Martin, danke für den guten Tipp! Ich wende mich an die IO, dort bin ich Mitglied.

| Antwort auf Hoffmann, Martin
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