Copyright – Übertragung

16 Beiträge:
Pixelline.com

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#1

erstmal ein liebes hallo an alle!

ist wohl mein erster beitrag hier im forum obwohl ich schon ziemlich lange
dabei bin.

ich habe für ein grosses unternehmen ein 3d bild (Auto) in 300 dpi gerendert,
das das unternehmen copyrightfrei in diversen drucksachen in zukunft verwenden möchte.

wir haben uns auf ein honorar geeinigt, der die firma berechtigt das bild
zu jeder zeit, egal wie hoch die druckauflage des jeweiligen druck produktes sein wird, einsetzen kann.

jetzt meine frage wie schreibe ich die rechnung?
muss das zwingend in der rechnung mit einfliessen zbsp.

...mit übertragung aller rechte am bild, einschl. des designentwurf (lackierung des Autos)? oder davon gar nichts schreiben? ich denke mal ich muss es in der rechnung spez. anschreiben mit den copyright rechten, hab das eben noch nie gehabt.

wäre dankbar für jeden hinweis!

viele grüße
Karsten

DerLakai

DerLakai

#2

Hallo!

Wenn ich einen Auftrag mit vollen Nutzungsrechten für den Kunden mache... führe ich auf der Rechnung einen Zusatz auf.

  • Die für diesen Auftrag erstellten Grafiken sind mein (Name) geistiges Eigentum und wurden frei meiner Vorstellung gestaltet.Sämtliche Urheberrechte liegen bei mir.
  • Der Kunde (Name Kunde) erwirbt nach vollständiger Bezahlung der Rechnung, zeitlich und räumlich, uneingeschränkte Nutzungsrechte der von mir im Zuge dieses Auftrages erstellten Grafiken.

Ich bin damit immer ganz gut gefahren. Wichtig ist, ein Copyright gibt es in diesem Sinne in Deutschland glaube ich nicht.
Der der die Grafik oder Bild oder was auch immer erstellt hat, ist immer der Urheber und hat das alleinige Recht auf „Copyright“ Du kannst also nur uneingeschränkte Nutzungsrechte vergeben.

Sollte ich mich hierbei Irren, kann man nich auch richtig stellen.
Am besten Du kaufst Dir die neueste Ausgabe von „Recht für Grafiker und Webdesigner“ da steht alles drinn was Du wissen musst.

Grüsse! Tom

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Änders, Nicola

#3

Wichtig ist zunächst einmal: Es gibt in Deutschland kein „Copyright“, sondern ein Urheberrecht und das ist prinzipiell unveräußerlich (!) – das amerikanische Copyright funktioniert hier anders, daher solltest du es an dieser Stelle erst einmal vergessen.

Worum es in deinem Fall geht, ist die Gewährung „unbeschränkter Nutzungsrechte“ (nicht „Urheberrechte“, das ist gesetzlich nicht möglich). Wichtiges weiteres Kriterium ist noch, ob es ein „ausschließliches“ oder „einfaches“ Nutzungsrecht sein soll, im zweiten Fall könntest du den Entwurf auch noch jemand anderem verkaufen. Des weiteren sind natürlich noch zeitliche, räumliche oder medienspezifische Beschränkungen möglich. Im besten Fall gewährst du also deinem Kunden ein „unbeschränktes, unbefristetes und weltweites ausschließliches Nutzungsrecht“. Diese Festlegung sollte (eher im Interesse deines Kunden als in deinem) schriftlich fixiert werden – wo, ist eigentlich egal – pragmatischerweise kannst du’s natürlich auf die Rechnung schreiben.

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#4

hey super!
Lieben Dank Ihr zwei, find ich echt klasse das mir so schnell
und fachlich 1a geholfen wurde!

Dann werd ich es so machen (wenn ich alles richtig verstanden habe 😉
das ich das einfache nutzungsrecht klar definiere, das das erworbene 3d bild für
drucksachen der firma unabhängig der jeweiligen auflage frei verwendbar ist.

ist doch richtig das ein eingeschränktes (einfaches) nutzungsrecht
nach definierten einschränkungen ist?

wenn die sich also entschliessen sollten, z.bsp. mit dem design (lackierung, der 3d skin) in einer echten rennserie anzutreten und sie wollen den wagen in dem design lackieren lassen, müssten sie sich erneut die rechte bei mir einholen, da die erworbenen ja nur für druckzwecke erworben wurden.

ist das so korrekt? 😉

Vielen Dank nochmal, echt nett!
Schöne Grüße
Carlo

| Antwort auf Änders, Nicola

Änders, Nicola

#5

ist doch richtig das ein eingeschränktes (einfaches) nutzungsrecht
nach definierten einschränkungen ist?

Das ist eine Frage der Vereinbarung. In der Regel wird bei einer Auftragsarbeit, die du für einen bestimmten Kunden individuell anfertigst, ein ausschließliches Nutzungsrecht erwartet. Schließlich wird es der Kunde ungern sehen, wenn du die selbe Arbeit auch an die Konkurrenz verkaufst. Also: „einfach“ heißt: der Kunde darf es nutzen (auch unbeschränkt), allerdings ist er nicht der einzige, dem dieses Recht eingeräumt werden kann.

Bei einem Design-Werk ist das aber letzendlich auch nicht zuletzt eine Preisfrage – eine Exklusivität, die dich um die weitere Verwertbarkit bringt, muss du dir natürlich besser entlohnen lassen, als wenn du anschließend mit dem Werk hausieren gehen kannst.

wenn die sich also entschliessen sollten, z.bsp. mit dem design
(lackierung, der 3d skin) in einer echten rennserie anzutreten
und sie wollen den wagen in dem design lackieren lassen, müssten
sie sich erneut die rechte bei mir einholen, da die erworbenen
ja nur für druckzwecke erworben wurden.
ist das so korrekt? 😉

Auch das könnte man so vereinbaren. Allerdings sind das alles Dinge, die bei Auftrag und nicht erst bei Rechnungsstellung definiert werden sollten – sonst ist Streit vorprogrammiert, wenn der Kunde hier andere Erwartungen hatte.

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#6

huhu nicola!

vielen dank nochmal für die klärenden zeilen, echt nett!

ich werde das dann so machen das der kunde ein uneingeschränktes nutzungsrecht bekommt. wie du schon sagst ich seh das auch so, das man das explizit alles vor rechnungsstellung in einem konkreten angebot aushandelt.

es war nur wie so oft, es musste mal wieder alles schnell gehen.

schöne n8grüße
Carlo

| Antwort auf Änders, Nicola
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#7

Hallo noch einmal,

...die geschichte geht weiter.

ich hatte keine uneingeschränkten nutzungsrechte vergeben, sondern eingeschränkte nutzungsrechte für den gesamten printbereich die von erstellte 3d grafik und das darin erstellte design der lackierung des 3d autos.

nun möchte der kunde das design sprich die lackierung in einem anderen bereich,
sprich im virtuellen rennsport einsetzen.

verlange ich nun einen niedrigeren betrag für diese rechte als für die printrechte?
ich muss dazu sagen das das honarar für die erstellung des designs und des 3d renderings für den printbereich äusserst niedrig war, da ich wenig bis keine erfahrung in diesem bereich hatte.

vielen dank für jeglichen kommentar!

grüße
Carlo

| Antwort auf Pixelline.com

Änders, Nicola

#9

😉

Ich kenne mich mit den üblichen Konditionen bei Wagen-Lackierungen nicht aus, da dort die üblichen Kriterien wie Auflage usw. nicht greifen. Wenn’s es hier keine „üblichen Sätze“ gibt, müsstest du dir etwas ausdenken.

Der Versuch, eine zu niedrige Berechnung aus der Vergangenheit über einen höhere Betrag in der nächsten Rechnung zurückzuholen, ist aber meistens eine schlechte Idee, da dies beim Auftraggeber auf Unverständnis bzgl. der Preisfindung stoßen würde.

Grüße
Nicola

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#10

Hey nicola,
supernett das Du Dich meldest! 😉

hab mir folgendes ausgedacht:

war nicht meine absicht einen erstmal zu niedrigen betrag nun wieder zurückzuholen,
hast recht, gegenüber dem kunden unverständlich.

die sache ist natürlich viel verzwickter als ich das hier in aller ausführlichkeit darstellen kann, das sprengt den rahmen.

es wurde ein folgeauftrag den ich bekommen sollte anderweitig vergeben und nun fehlt mein design um das projekt zu vollenden.

ich hab mir überlegt ich werde einen niedrigeen betrag als den für die printrechte anbieten für die dauer eines jahres, dann kann ich ja sehen wie die sache sich entwickelt und ich bin nicht komplett raus, als wenn ich die rechte endgültig vergebe.

was anderes:
wie kann man ausserhalb des forums miteinander in kontakt treten falls beide seiten dies möchten ohne die anonymität zu verlieren? 😉
gibt es da möglichkeiten?

vielen Dank nochmal nicola,
Schöne Grüße
und n feinen Tag
DerCarlo

| Antwort auf Änders, Nicola
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#11

Die sache geht nun fast ins rechtliche!

das angebot was ich dem kunden unterbreitet habe wurde abgelehnt.

im gegenzug wurde ein angebot seitens des kunden in komplett anderer form und für mich als völlig indiskutabel zur kenntnis genommen.

durch die reaktion des kunden bin ich nun soweit das ich dem kunden keine
weiteren als die erteilten und erworbenen rechte für printmedien vergeben möchte.

ist dies als urheber rechtlich gesehen ok von meiner seite aus, oder kann der kunde seine nutzungsrechte eventuell rechtlich einklagen?

ich denke als urheber kann man selbst entscheiden welche und in welcher form nutzungsrechte erworben werden können?

vielen dank für jede hilfe!
muss nun schnell handeln

Grüße
DerCarlo

| Antwort auf Pixelline.com

Änders, Nicola

#12

ich denke als urheber kann man selbst entscheiden welche und
in welcher form nutzungsrechte erworben werden können?

Natürlich. Allerdings kann der Kunde auch eine andere Auffassung vertreten, wenn hier im Vorfeld nicht alles klar vereinbart wurde (was dein erster Beitrag vermuten lässt)...

Du solltest also versuchen, deine Position richtig einzuschätzen und wenn du zu dem Schluss kommst, dass man – objektiv betrachtet – das eine oder andere auch anders sehen könnte, kompromissbereit sein und das als Lehrgeld für künftige Vereinbarungen verbuchen. Oder – wenn alles für dich spricht – lass es drauf ankommen.

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#13

...es ist klar bei rechnungstellung definiert worden:

. zur verwendung im druckbereich.

in den agb s klar definiert:
Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen.

das sollte eine klare vereinbarung sein!?

grüße
derCarlo

| Antwort auf Änders, Nicola

Änders, Nicola

#14

Wenn der Auftraggeber die AGB bei Auftragserteilung zu Kenntnis genommen hat (sie also z. B. dem Angebot beilagen) kann dann ja nichts schiefgehen. Andernfalls sind sie natürlich gegenstandslos.

Viel Glück!

| Antwort auf Pixelline.com
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#15

huhu nicola

danke noch mal für deine zeilen,

ein angebot seitens des kunden von 100 € für die übertragung aller rechte
muss sich niemand gefalllen lassen denke ich.

die verhandlungsbasis ist somit nicht mehr vorhanden
und damit beendet, wie ich finde.

Grüße
DerCarlo

| Antwort auf Änders, Nicola
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#16

So nun wird es rechtlich, ich benötige rechtlichen beistand in der sache, sprich muss einen anwalt aufsuchen der sich mit der sache im bereich nutzungsrecht (digitale werke) auskennt.

die firma hat nun ohne erwerbung neuer rechte einfach mein design in einem anderen nicht erworbenen bereich genutzt, obwohl wir ausdrücklich über email verkehr alles abgeklärt hatten, das es nur bei den erworbenen druckrechten bleibt,
und ich keine weiteren rechte vergebe (keine einigung).

wenn mir jemand weiterhelfen könnte, ich bräuchte im bereich berlin einen
in dem bereich kompetenten anwalt.

Vielen DANK
im voraus!

Grüße
DerCarlo

| Antwort auf Pixelline.com
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