Welche Leistungen darf ich als Freiberufler abrechnen?
Hi,
arbeite zwar schon seit einer ganzen Weile als freiberufliche Designerin, aber stoße immer wieder auf offene Fragen. Das Arbeiten als Freiberufler hat ja auch so seine Einschränkungen, was Leistungen/Rechnungen betrifft. Darf ich z.B. auch die Programmierung einer Website in Rechnung stellen oder nur die Gestaltung oder wenn ich für einen Kunden irgendwelche Drucksachen entwerfe-darf ich dann auch den Druck in Rechnung stellen oder nicht? Ich würde mich freuen, wenn mir jemand dazu verbindliche Infos geben kann und auch weiß, wo ich dazu nachlesen kann (speziell auch für Designer).
Daaanke!
wie lange arbeitest du denn schon als designer...?
leg dir doch mal das „designers‘ manual – basiswissen für selbständige designer“ zu.
da steht auch drin, was für leistungen du mit welchem mwst.-satz abrechnen darfst...
selbstverständlich darfst du auch den druck in rechnung stellen (sofern das vorher mit dem kunden vereinbart wurde, das du auch die druckabwicklung übernimmst...) oder hattest du vor das aus eigener tasche zu zahlen...? das wäre allerdings sehr großzügig... 😉
in sachen druck wäre ich allerdings etwas vorsichtig... wie handelst du das denn? ich würde sowas immer im auftrag und in rechnung es kunden abwickeln. denn wenn mal mit dem druck etwas schief läuft und der kunde es so nicht abnimmt, sitzt du auf den mehrkosten... lieber druckaufträge im namen und in rechnung des kunden erteilen und dir hierfür eine vollmacht erteilen lassen.
machst du denn keine angebote über den umfang der leistung die du erbringen möchtest, die du dir von deinen kunden schriftlich abnehmen lässt?
lg
p.s. „verbindlich“ sind meine infos nicht... da lasse ich mich nicht von dir festnageln... 😉
selbst meine kunden bekommen von mir nur „unverbindliche“ angebote.
meine aussagen hier sind ganz „unverbindlich“ und „ohne gewähr“. für daraus entstehende folgen übernehme ich keine haftung oder verantwortung...
wollte ich nur mal klarstellen!
Also wenn Du in Deinem Namen für einen Kunden drucken lässt läufst Du schon unter Gewerbetreibender und bist rechtlich kein Einzelunternehmer mehr.
Falls was schief geht haftest Du komplett für den Auftrag.
Für die Programmierung würde ich 7 % Umsatzsteuer und für alle kreativen, gestalterischen Leistungen 19 Prozent berechnen.
wie lange arbeitest du denn schon als designer...?
leg dir doch mal das „designers‘ manual – basiswissen für selbständige
designer“ zu.
Ich habe das Buch, trotzdem treten ab und zu noch Fragen auf.
da steht auch drin, was für leistungen du mit welchem mwst.-satz
abrechnen darfst...
Die ganze Mehrwertsteuergeschichte trifft nicht auf mich zu, da ich in die Kleinunternehmer-Regelung falle und somit keine Mwst. ausweise.
selbstverständlich darfst du auch den druck in rechnung stellen
(sofern das vorher mit dem kunden vereinbart wurde, das du auch
die druckabwicklung übernimmst...) oder hattest du vor das aus
eigener tasche zu zahlen...? das wäre allerdings sehr großzügig... 😉in sachen druck wäre ich allerdings etwas vorsichtig... wie handelst
du das denn? ich würde sowas immer im auftrag und in rechnung
es kunden abwickeln. denn wenn mal mit dem druck etwas schief
läuft und der kunde es so nicht abnimmt, sitzt du auf den mehrkosten...
lieber druckaufträge im namen und in rechnung des kunden erteilen
und dir hierfür eine vollmacht erteilen lassen.
Bisher habe ich alles was den Druck von Sachen betrifft im Auftrag und für Rechnung des Kunden gemacht, natürlich auch mit Vollmacht des Kunden.
Aber man könnte gegebenenfalls auch am Druck etwas dazuverdienen (wie es Agenturen auch machen), gerade wenn man einen guten Preis bekommt, allerdings muß man das dann natürlich auf seine eigene Rechnung machen, indem man was auf den Druckpreis aufschlägt.
machst du denn keine angebote über den umfang der leistung die
du erbringen möchtest, die du dir von deinen kunden schriftlich
abnehmen lässt?
Natürlich mach ich das!
Es geht mir mit meiner Anfrage im Forum darum, ob ich als Freiberufler das so machen kann, dass ich den ganzen Druck mitberechne oder ob das schon wieder gewerblich ist.
Also wenn Du in Deinem Namen für einen Kunden drucken lässt läufst
Du schon unter Gewerbetreibender und bist rechtlich kein Einzelunternehmer
mehr.Falls was schief geht haftest Du komplett für den Auftrag.
Genau das wollte ich wissen. Danke!
Für die Programmierung würde ich 7 % Umsatzsteuer und für alle
kreativen, gestalterischen Leistungen 19 Prozent berechnen.
Wie schon in meinem anderen Kommentar erwähnt, trifft Mwst. wegen der Kleinunternehmer-Regelung nicht auf mich zu.
Programmierung fällt aber nicht unter „gewerblich“?Selbst wenn ich dafür jemanden beauftrage, aber die Programmierleistung trotdzem mit in meiner Rechnung steht?