Hilfe! keine Nutzungsrechte vereinbart, Kunde will Agentur…
Hallo zusammen,
bei meinem ersten Projekt als selbständige habe ich keinen Vertrag über die Nutzungsrechte abgeschlossen und hatte noch keinen AGBs. Da war ich leider noch sehr naiv..
Ich habe für den Kunden das komplette CI gemacht, Website, etliche Drucksachen wie Prospekte, Kataloge etc.
Mein Ex mit dem ich im Streit auseinander bin hat es nun geschafft mir den Kunden zu vergraulen und ihn an einen andere Agentur zu vermitteln.
So nun ist es definitiv so, dass der Kunde leider die Agentur wechselt und er will von mir nun alle Dateien als offene Dateien haben, damit die andere Medienagentur damit weiter arbeiten kann.
Muß ich denen alles zur Verfügung stellen?
Oder kann ich Ihnen das verkaufen? Wenn ja welches Honorar verlangt man hier?
Wäre Euch für eure schnelle Hilfe sehr dankbar.
Tamara
Hallo Tamara,
das sieht aber gar nicht gut aus...
Keine AGBs und kein Nutzungsrecht oweia
Ich würde aber an deiner Stelle trotz alledem versuchen, das CI so gut wie möglich zu verkaufen.
Wenn Du Glück hast, kommt von der Konkurrenzagentur und deinem Ex-Kunden keine weiteren Fragen.
Wie gesagt ist Glücksache...
Wenn sich dein Kunde aber querstellt und sich auf den „nicht vorhandenen Vertrag“ beruft sehe ich schwarz.
Die letzte Möglichkeit wäre dann noch dir Rechtsbeistand einzuholen.
Ein Beratungsgespräch kostet ja in der Regel nichts oder wenig.
Ansonsten wünsche ich dir vieeeel Glück und hoffe Du lernst aus den Fehlern 😉
Aber die haben wir am am Anfang fast alle gemacht oder?!
Gruß Katrin
Hallo Katrin,
erstmal danke für deine Antwort.
Ich bin aber doch trotz nicht vereinbarter Nutzungsrechte immer noch Urheber dieser von mir erstellten Entwürfe. Es gibt doch auch ein Urheberechtsgesetz.
Ich bin eher davon ausgegangen, dass dies für meinen Kunden schlecht aussieht...
Denn das ich Urheber bin läßt sich ja nicht bestreiten..
Liege ich damit so verkehrt?
Tamara
Änders, Nicola
Ich bin aber doch trotz nicht vereinbarter Nutzungsrechte immer
noch Urheber dieser von mir erstellten Entwürfe. Es gibt doch
auch ein Urheberechtsgesetz.
Ja, das greift aber bei Logos usw. nicht unbedingt. Die Rechtsprechung spricht diesen oft die für einen Urheberschutz notwendige „gestalterische Höhe“ ab. Kommt also auf den Einzelfall an.
Hallo Tamara,
wie gesagt, da kein Vertrag zustande kam und der Kunde vermutlich schon bezahlt hat, gehen die ganzen Rechte an ihn über.
Wie das aber mit dem Urheberrecht ist, ist so eine Sache. Hat ja meine Vorrednerin auch schon gesagt.
Es ist ja so, dass wenn du es anfechtetn wolltest, also sprich dafür Geld verlangen willst, gibt es ja keinerlei Beweise, dass Du der Macher des Logos bist.
Könntest es ja auch nachbearbeitet haben.
Hast du den wenigstens Emails also irgendwas, das darauf hinweist, dass dein Kunde dir quasi den Auftrag für ein CI erteilt hat?!
Ich würde echt alle Sachen zusammen suchen, die dir irgendwie weiterhelfen und alles nem Rechtsanwalt hinlegen.
Hatte mal so einen ähnlichen Fall. Musste für ein Beratungsgespräch 50 Euro zahlen.
Alles andere kannst du ja dann selbst entscheiden.
Bis dann
Katrin
Hallo Katrin,
Es gibt natürlich Angebote, die damals an den Kunden gegangen sind und in der Rechnung ist auch aufgelistet was die Leistung beinhaltet, nämlich das Layout der entsprechenden Drucksache, oder des Logos etc. aber eben keine Festlegung bzgl. Nutzungsrechten.
Hatte gehofft dies ohne Einbeziehung eines Anwalts klären können. Und bevor ich mit dem Kunden spreche, wollte ich mir meiner Möglichkeiten bewußt sein.
Gruß Tamara
Hey,
deshalb gerade!
Wenn Du nämlich „blauäugig“ an die Sache gehst und verunsichert vor deinen Kunden trittst, kann der Schuss nach hinten los gehen.
Wenn Du hier nämlich professionelle Unterstützung sicherst und „weisst“ was möglich ist, stehst Du selbstbewusster vor deinem Kunden und kannst deinen Standpunkt vertreten.
So weisst Du was du für mögliche Chancen hast.
Ein ANwalt heisst ja nicht automatisch dass du Probleme bekommst. Im Gegenteil, er kann dich davor bewahren.
Und mal ehrlich, was ist daran schlimm sich Rat zu suchen?
Du sagst einfach am Telefon, dass du „nur eine Beratung“ willst, sagst was Sache ist und meist bekommst du am Telefon schon gesagt, wie deine Chancen stehen.
Du musst deinem Kunden ja nicht sagen, dass du zum Anwalt gehst.
Liebe Grüße Katrin