Darf man abstrakte Darstellungen von Gadgets in einem Logo…

3 Beiträge:

#1

Da stößt mein Wissen über das Copyright wirklich an seine Grenzen. Darf ich in einem Logo Gadget’s zeigen? Beispiel: Simon ( dieses runde Spiel mit den 4 Farben), wenn ich da einen einfachen schwarzen Kreis benutze und darauf wie auf dem Original die Farben anordne, kann mir da jemand was anhaben? Und wenn ja, wie sieht es aus wenn ich die Farben vertausche? Es soll auch nur ein kleiner Teil des Logos werden (mehr ein Eyecatcher auf den zweiten Blick).

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe.

Änders, Nicola

#2

Beim Logo ist das Marken- und Wettbewerbsrecht wichtiger als das Urheberrecht. Letzteres setzt eine gewisse „Schöpfungshöhe“ voraus, die für Logos oft nicht anerkannt wird, sodass diesbezüglich oft kein Schutz besteht. Dies ist aber eine Gratwanderung, die von einer Einzelfallentscheidung abhängig ist.

In jedem Fall wichtiger (aber auch kniffliger) sind markenrechtliche Fragen: hier insbesondere, ob bei Verwendung des Logos im geschäftlichen Verkehr eine Verwechslungsgefahr zu einem konkurrierenden Produkt oder Unternehmen besteht. Bei einem Spiel könnte zudem auch ein Geschmacksmuster-Schutz bestehen.

Ich kann mir unter deiner Beschreibung wenig vorstellen, aber die Frage lässt sich ohnehin nicht so ohne weiteres allgemein beantworten: um eine Recherche (z. B. beim Patent-und Markenamt) nach bestehenden Bildmarken kommt man bei Logos aber auch selten herum.

#3

Vielen Dank für die schnelle und tolle Antwort! 😀

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