Wie viel für ein Logo mit Abtretung der Rechte verlangen?

6 Beiträge:

EveBlood

#1

Hallo,

soll ein Logo für eine Bekleidungsfirma entwerfen. Wie viel kann man dafür verlangen? Wovon macht Ihr das abhängig?

Gruselgrüsse,

Eve

wir-gestalten.de

#2

Grüß Dich Eve,. ja das Ding mit dem lieben Geld ist nicht immer ganz einfach. Für ein Logo als Solches kann man aber schon recht ordentlich hinlangen. Nun ja ich mache es davon abhängig wie groß & liquide der Kunde ist, ob noch ein Gesamtetat, sprich Geschäftsdrucksorten und URL, mit daran hängt und wie anspruchsvoll der Kunde ist. Immerhin will ein richtiges Logo entwickelt werden, die entscheidende Idee ist ja auch nicht ganz ohne und in s/w und klein soll’s ja auch noch funktionieren 😉
Du siehst, es steckt auch ’ne gute Portion Arbeit darin. Ich empfehle auf jeden Fall dem Kunden im Vorfeld ein ordentliches und realistisch kalkuliertes Angebot zukommen und gegenzeichnen zu lassen. Für mehr Infos kannst Du Dich auch gerne mal mit mir in Verbindung setzen.
Viele liebe Grüße, M. Schneider/[E-Mail-Adresse maskiert]

| Antwort auf EveBlood

Graef Rechtsanwälte

#3

Hallo,

wieviel man für ein Logo verlangen kann, hängt neben der gestalterischen Attraktivität natürlich auch davon ab, welche Rechte man an den Auftraggeber überträgt. Man bestimmt mit dieser Übertragung, in welchem Umfang der Auftraggeber das Logo nutzen darf. Je mehr Rechte man überträgt, umso teuerer sollte das Logo sein.

Beste Grüße

Christian Rauda,
Rechtsanwalt
(tätig im Medienrecht, Marken-, Urheber-, und Designrecht)

| Antwort auf EveBlood

dmoess

#4

Hallo,

wie ist das jedoch mit den Rechten aus, wenn man nichts vertraglich festhält?

Einfach eine Rechnung über “ Erstellen eines Logos“ schreibt?

Gruss, Dieter Möss

| Antwort auf Graef Rechtsanwälte

Graef Rechtsanwälte

#5

Sehr geehrter Herr Möss,

einfach eine Rechnung über “ Erstellung eines Logos“ zu schreiben, ohne zu definieren, welche Rechte übertragen werden sollen, ist für den Kreativen sehr ungünstig. Es muss nämlich dann ausgelegt (interpretiert) werden, welche Rechte übertragen sein sollen. Die Frage lautet also: Was haben die Vertragspartner gewollt? Es gilt hierbei die sogenannte “ Zweckübertragungstheorie“, d.h., dass die Rechte übertragen wurden, die Zweck des Vertrages waren. Sie sehen schon: Das ist alles sehr schwammig. Streitigkeiten sind vorprogrammiert. Wenn sich der Kreative nicht von vorneherein absichert, sitzt er oft am kürzeren Hebel. Schließlich möchte man einerseits gerecht entlohnt werden, andererseits aber den Kunden auch in Zukunft noch behalten.
Fazit: Wer zu Beginn beim Kunden nachfragt, wofür das Logo benutzt werden soll und dies auch vertraglich festschreibt und nur in diesem Umfang Rechte überträgt, sichert sich eine angemessene Entlohnung und ist vor bösen Überraschungen sicher.

Mit den besten Grüßen

Christian F. Rauda
Rechtsanwalt

Internet: www (Punkt) ra-rauda (Punkt) de
Email: kanzlei (at) ra-rauda (Punkt) de

| Antwort auf dmoess

dmoess

#6

Sehr geehrter Herr Rauda,

vielen Dank für diese nicht unwichtigen Informationen.

Mit besten Grüßen,
Dieter Möss

| Antwort auf Graef Rechtsanwälte
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