Eu Datenschutzverordnung
Hallo lieber Kollege,
hier eine kurze Einschätzung von mir als Event und Konzertfotograf.
Die Eu- Datenschutzverordnung spielt hier keine Rolle. Du nimmst ja keine personenbezogenen Daten der Personen auf, wie z.B. die Personalien ect.
Grundsätzlich gilt: eine Veröffentlichung der Bilder(Fotos von Personen) kann nur mit Einwilligung der fotografierten Personen geschehen.
Ausnahmsweise ist hier diese Einwilligung jedoch entbehrlich, wenn es sich bei der Veranstaltung um eine öffentliche Veranstaltung handelt.§ 23.Abs.I Nr. 3 KunstUrhG. (Kunsturhebergesetz). Eine solche Versammlung kann z.B. angenommen werden bei deinen Flugtagen, weil es den Teilnehmern offensichtlich gewesen sein müsste, dass auf der Veranstaltung Fotos gemacht werden.
Ich hoffe das ich deine Frage beantworten konnte.
Ulrich Paashaus Fotolinse-paashaus