Urheberrecht + Nutzungsrecht
polenpaule
Hallo,
ich hätte einige Fragen bezüglich (Urheberrechten/Nutzungsrechten) und würde mich freuen, wenn sich jemand finden könnte, der mir Tipps gibt...
Habe letzte Woche meinen Arbeitsvertrag als Mediengestalter unterschrieben.
Witzigerweise steht dort überhaupt nix über Nutzungsrechte drin!
Übergebe ich jetzt, wenn diesbezüglich nichts im Vertag festgelegt worden ist, meine Nutzungsrechte (ausschliessliche) stillschweigend an meinen Arbeitgeber (durch die Entlohnung)?
Hat der Chef dann Pech, weil er dies vergessen hatte oder bin ich schlussendlich der Depp, weil ich mich nicht um eine Nutzungsrechteklausel im Arbeitsvertrag bemüht habe?
Sprich, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, dann bin ich doch der Urheber der Fotos und verfüge als einziger über die ausschliesslichen Nutzungsrechte, oder?
(Wie kann ich es dann beweisen? Reichen dann die Exif-Dateiinfos der Kamera aus?... oder besser jedes Foto als Geschmacksmuster eintragen lassen? (für mich persönlich unrealistisch und zu teuer! )
Jetzt kommen vielleicht einige dilenttantische Fragen 😉
Wenn ich ein Produkt (ein Gegenstand Bsp: T-shirt, Stofftier, Kühlschrank...) fotografiere, dann müsste ich doch erstmal den Urheber/Produzenten (Clearing Stellen) fragen, ob ich das Produkt auf meiner Homepage, Katalog, Imagefilm, Onlineshop...etc. (kommerziel) verwenden darf, oder?
Es ist mir schon klar, dass ich der Urherber des Bildes (Lichtbildwerkes) bin, aber ich habe das Produkt nicht erschaffen, sondern der Hersteller.
Eine letze Frage noch:
Einige Bilder auf unseren Server zeigen eine Person (Kultur/Sport) aus den 50er Jahren. Obwohl man mir versicherte, dass man diese verwenden darf, bin ich persönlich etwas skeptisch und vorsichtig!
Da ich davon ausgehe, dass der Fotograf nicht sofort 1950 gestorben ist (plus 70 Jahre Frist) = 2020...
Erst dann dürfte man es uneingeschränkt nutzen ohne Dritte fragen zu müssen.
Wenn ich diese jetzt verwende, und mich ja nicht in den ersten Tagen als Dissident outen möchte und es doch noch zu irgendwelchen Urheberrechtsverletzungen kommen sollte, wird dann der dumme Mediengestalter (sprich ich) dafür belangt werden oder der Firmenbetreiber?
Bin für jede Antwort dankbar!
Vielen Dank!
Paul
1. Das Urheberrecht wird immer deines sein und ist nicht übertragbar
2. Das Nutzungsrecht wird bei einem Arbeitsvertrag soweit ich es noch im Kopf habe automatisch an den Arbeitgeber übertragen.
3. Probleme die sich im Rahmen deinen Arbeitsverhältnisses gegenüber Dritten ergeben sind ausschliesslich Probleme des Arbeitesgebers ausser du handelst fahrlässig. Erst dann kann der Arbeitgeber dich eventuell haftbar machen.
Das ist jetzt keine Rechtsauskunft und hat auch keinerlei Anspruch darauf.