Wenn der Kunde sagt, ihm gefallen die Bilder nicht...

11 Beiträge:

Dhamilia

#1

Guten Tag zusammen,

ich hab da mal eine Frage, ein Newcomer Modell hat bei mir Sedcardfotos bestellt. Das Shooting entpuppte sich als sehr schwierig, weil ich unentwegt animieren musste und von Ihrer Seite keinerlei Anstalten kamen. Dann brach sie das Shooting vorzeitig ab, weil sie noch einen anderen Termin hatte. Vorher hatte ich anhand von Fotos meinen Stil gezeigt, worauf sie das Shooting bei mir bestellt hatte. Nach der Bearbeitung und der Verschickung der Bilder mitsamt der Rechnung hörte ich 2 Wochen nichts, nach meinem Nachfragen kam dann eine EMail, in der sie mir schrieb, dass sie absolut nicht zufrieden sei mit den Bildern. Wie muss ich in so einem Fall vorgehen? Ich denke, dass sie die Bilder dann nicht bezahlen muss, weil sie sie ja nicht benutzen will, oder sollte ich doch auf mein Honorar bestehen? Wie kann ich mich schon im Vorfeld davor schützen?

Für Antworten bin ich sehr dankbar!

Claudia Konerding

Konerding, Claudia

#2

hallo,

das ist ja ein schön blöder salat.
einerseits macht man vielleicht vorher einen vertrag, in dem alles geregelt ist.
mir persönlich ist das aber zu aufwändig. deshalb nehme ich bei shootings, egal welcher art, das honorar direkt nach getaner arbeit.
für grössere sachen verlange ich eine anzahlung.
irgendwie muss man sich ja absichern.

in deinem speziellen fall würde ich sagen, dass du das honorar abschreiben kannst.
oder du hast nerven und streitest dich mit der kundin vor gericht.

den fehler hab ich auch mal gemacht und mein geld bis heute nicht gesehen.
ich hab hochzeitsfotos im wert von 500 euro an die kunden geschickt und danach nichts mehr von ihnen gehört.
ausser, dass die fotos doch „so gut angekommen sind“. das hat mir die schwiegermutter erzählt, als ich sie zufällig auf der strasse getroffen habe.
nach mehrmaligen versuchen des kontaktierens habe ich mahnungen verschickt und ratenzahlung angeboten. nix kam.
dann kam der mahnbescheid, gerichtsvollzeher us.w.
da war auch nix zu holen.
jetzt habe ich ein inkassounternhemen mit der eintreibung meines geldes beauftragt.

so weit werde ich es nie wieder kommen lassen.

ich weiss ja nicht, wie die fotos geworden sind. aber für gute arbeit muss man sein geld kriegen. und wenn die kundin sich vorher mit deinem stil einverstanden erklärt hat, dann ist doch eigentlich alles klar?!

ich drück dir die daumen und wünsch dir viel glück!

claudia

| Antwort auf Dhamilia
rachor-photography

rachor-photography

#3

Ich gehe davon aus dass ihr einen Vertrag gemacht habt.
Selbstverständlich bestehst du auf das Honorar. Man kann ja auch nicht ein Haus bauen lassen un dann sagen, och nö gefällt mir nicht, kannste wieder abbauen.

Du sollstest nur überlegen was dein Ruf ausmacht...

Wenn man aufs image achtet sollte man auch nie schlechte bilder machen.

Kein Vertrag? Keine Ansprüche!

| Antwort auf Dhamilia
Holler Fotostudio

Holler Fotostudio

#4

Die Kosten des Inkassounternehmens musst Du selber bezahlen. Diese leidvolle Erfahrung musste ich machen. Aus diesem Grund einen Rechtsanwalt beauftragen, niemals ein Inkassounternehmen!

| Antwort auf Konerding, Claudia
Claudia Konerding

Konerding, Claudia

#5

ja, das stimmt ja auch. aber ein rechtsanwalt kostet ja auch richtig geld, wenn man nicht rechtsschutz versichert istz, oder? kann man sich gegen nicht zahlende kunden denn eigentlich über eine rechtsschutz versichern? wenn ja, ist die prämie doch bestimmt sehr hoch, oder? würde mich mal interessieren.
ich hab gedacht, besser bekomm ich die hälfte vom honorar als gar nix. denn ein gerichtsvollziher treibt ja heutzutage kein geld mehr ein. 😉

| Antwort auf Holler Fotostudio
Holler Fotostudio

Holler Fotostudio

#6

Sicher, der RA kostet Geld, aber Inkassounternehmen auch. Nur der Unterschied liegt darin, RA-Kosten müssen erstattet werden und sind somit einklagbar. Die Kosten des Inkassunternehmens nicht!

Wichtig ist nur, Du musst deinen Kunden einmal anmahnen. Dann kannst Du es dem RA übergeben. Sollte deine Forderung berechtigt sein, bekommst Du die RA-Kosten erstattet. Solltest Du ein Inkassounternehmen beauftragt haben, bekommst Du diese Kosten nicht erstattet. Das sind ausschließlich Deine Kosten.

Eine Versicherung für diese Fälle gibt es nicht.

| Antwort auf Konerding, Claudia

#7

Guten Tag zusammen,

ich hab da mal eine Frage, ein Newcomer Modell hat bei mir Sedcardfotos
bestellt. Das Shooting entpuppte sich als sehr schwierig, weil
ich unentwegt animieren musste und von Ihrer Seite keinerlei
Anstalten kamen. Dann brach sie das Shooting vorzeitig ab, weil
sie noch einen anderen Termin hatte. Vorher hatte ich anhand
von Fotos meinen Stil gezeigt, worauf sie das Shooting bei mir
bestellt hatte. Nach der Bearbeitung und der Verschickung der
Bilder mitsamt der Rechnung hörte ich 2 Wochen nichts, nach meinem
Nachfragen kam dann eine EMail, in der sie mir schrieb, dass
sie absolut nicht zufrieden sei mit den Bildern. Wie muss ich
in so einem Fall vorgehen? Ich denke, dass sie die Bilder dann
nicht bezahlen muss, weil sie sie ja nicht benutzen will, oder
sollte ich doch auf mein Honorar bestehen? Wie kann ich mich
schon im Vorfeld davor schützen?

Für Antworten bin ich sehr dankbar!

Ich bin schon der Meinung, dass du Anrecht auf zumindest einen Teil des Geldes hast. Auch wenn es keinen Vertrag in Schriftform gab so entsteht durch schlüssiges Handeln ein Vertrag. Das Modell hart sich ja ablichten lassen. Wenn ihr die Bilder hinterher nicht gefallen kannst du ihr ja anbieten es nochmals zu versuchen. wenn Sie das abschlägt, so muß sie zumindest für den dir entstandenen Aufwand aufkommen. Das wäre dann die Arbeitszeit. Die Gebühren für den Nutzungsrecht kannst du dir dann natürlich in den Wind schreiben. Sie benutzt die Bilder ja auch nicht.
Wenn du diene Dienste für Geld anbietest, dann solltest du dich entstsprechend mit der Rechtslage beschäftigen. So z.B. auch mit Urheberrecht, Werkverträgen usw. Ansonsten kannst du ganz schön auf der Nase landen. Vielleicht flattert dir einmal irgend ein Schadensersatzanspruch ins Hause und du weist nicht eimal wie dies entstanden ist. Hast du dir darüber schon mal Gedanken gemacht wenn du ein ein Auftrag annimmst und dir die Kamera kaputt geht. Dem Kunden ensteht ein Schaden weil die Fotos nicht fertig werden. Das geht alles recht schnell! Deswegen solltest du dir über rechtliche Sachen im klaren sein. Es gibt Berufsverbände und gute Bücher!

Weiterhin alles Gute!
Gruß
Andreas

| Antwort auf Dhamilia

#8

Es hängt ja auch von der vertraglichen Gestaltung mit dem Kunden ab.

Für Zahlungsausfälle im Inlad gibt es Spezialversicherer, fürs Auslandsgeschäft ggf. Hermes. Gängige Abwicklung ist die 1/3 Regelung. Grundsätzlich sollte man die Zahlungsabwicklung in seine AGB’s aufnehmen und den Kunden schriftlich darauf hinweisen, diese zur Kenntnis genommen zu haben. Ich für meinen Teil trete jedoch im Rahmen eines Factorings meine Rechnungen ab.

Eine nicht uninteressante Lösung unter Vollkaufleuten ist die Umwandlung einer Forderung in eine (aktive) Beteiligung. So verliert man keinen Kunden und der Streß hält sich in Grenzen. Aus eigener Erfahrung kann ich zudem sagen, das es betriebswirtschaftlich sinnvoll sein kann, Forderungen in die Rückstellung zu nehmen.

Gestaltungsmöglichkeiten gibt es unendlich viele.

| Antwort auf Konerding, Claudia

#9

Es hängt ja auch von der vertraglichen Gestaltung mit dem Kunden
ab.

Für Zahlungsausfälle im Inlad gibt es Spezialversicherer, fürs
Auslandsgeschäft ggf. Hermes. Gängige Abwicklung ist die 1/3
Regelung. Grundsätzlich sollte man die Zahlungsabwicklung in
seine AGB’s aufnehmen und den Kunden schriftlich darauf hinweisen,
diese zur Kenntnis genommen zu haben. Ich für meinen Teil trete
jedoch im Rahmen eines Factorings meine Rechnungen ab.

Eine nicht uninteressante Lösung unter Vollkaufleuten ist die
Umwandlung einer Forderung in eine (aktive) Beteiligung. So verliert
man keinen Kunden und der Streß hält sich in Grenzen. Aus eigener
Erfahrung kann ich zudem sagen, das es betriebswirtschaftlich
sinnvoll sein kann, Forderungen in die Rückstellung zu nehmen.

Gestaltungsmöglichkeiten gibt es unendlich viele.

Hallo Herr Gotzen,

ihr Beitrag ist, gelinde gesagt, recht unrealistisch. Also das Factoring wird erst bei einem Jahresumsatzes von mind 500 000€ interessant. Darunter findet man kaum Factoring -Unternehmen, da es sich nicht lohnt. Die Unternehmen die das machen wollen aber mind. ein Jahresumsatz von 250 000€ sehen, diese Unternehmen erheben aber recht hohe Gebühren und Prozente- Sie sind teuer! Das wird sich kein Fotograf leisten wollen.
Dann könnten sie der versammelten Gemeinde mal erklären, wie Sie eine Forderung in eine (aktive)! Beteiligung umwandeln (es gibt übrigends keine passiven Beteiligungen). Wollen sie etwa, dass das Brautpaar, welches Sie fotografiert haben, ihnen eine Beteiligung an der neuen Wohnzimmereinrichtung anbietet 😀 Zumal Aktiva unbd Passiva ja nur bei Bilanzen vorkommt. Und Fotografen sind (meistens) Freiberuflich. Da gibt es keine Bilanzen. Und Gewerbebetriebe sind erst ab 300 000€ Umsatz und weiteren Kriterien Bilanzierungspflichtig. Also auch hier gibt es kaum Aktiva/Passiva.
Und zu guter letzt möchte ich gerne mal Wissen, wie sie Forderungen in Rückstellungen nehmen? Also diese Strategie ist nun wirklich was Weltneues. Rückstellungen werden gebildet um Verbindlichkeiten, die noch nicht fällig sind, anzusparen und dann bei Fälligkeit zu bezahlen. Jetzt wäre es gut zu wissen, wie Sie Geld das sie ja von ihrem Kunden nicht bekommen, ansparen um es dann an jemanden zu bezahlen dem SIE es schulden 😀
Bitte entschuldigen Sie Herr Gotzen aber was Sie in ihren Beitrag schreiben ist grober Unfug. Sie haben von diesen Sachen nicht wirklich Ahnung. Wenn dich dann schreiben Sie so undeutlich und unverständlich, dass man es nicht verstehen kann!

Mit freundlichem Gruß
Andreas Krufczik

#10

Hallo,

ähmmm. schön zu wissen das jemand weiß, wieviel Jahresumsatz wir machen 😀 ) )

Auszug aus einer bestehenden Beteiligungsgesellschaft:

Passive Beteiligung
„Bei dieser Variante der Beteiligung zahlen Sie als stiller Gesellschafter eine Einlage in das Unternehmen, werden jedoch selbst nicht im Unternehmen tätig.“

Ich bin Bilanzpflichtig, letztes Jahr eine BP, Umsatzsteuer darf ich ebenfalls abführen. Aber im Rechnungswesen haben wir gut aufgepasst, oder? Jedes Konto weißt eine Aktiv- u. Passivseite aus.

Meine Hinweise sind auch nur als solche zu verstehen. Wer das know-how für deren Umsetzung nicht hat, einfach mal nachlesen.

Und Beteiligungen sind nichts ungewöhnliches und deren Gestaltung ist vielfältig. Ob ich da mit Bargeld, Omas Knickerbocker oder halt offenen Forderungen komme, spielt keine Rolle. Selbst bestehendes know-how kann erfasst werden. Ebenso Lizenzen, Firmenwerte usw. usw.

Was die Rückstellungen betrifft, gibt es im SKR03 ein Konto „Zweifelhafte Forderungen“. Kann/will ein Kunde nicht bezahlen, erfolgt ggf. eine Rückstellung der Forderung auf dieses Konto. Ist auch logisch, da ansonsten die Forderung in voller Höhe in die Gewinnermittlung einfließt.

Freiberuflich tätig zu sein begrenzt nicht automatisch die Umsätze. Höchstens das Denken.

Mit freundlichem Gruss

Dieter Gotzen

#11

Hallo,

ähmmm. schön zu wissen das jemand weiß, wieviel Jahresumsatz
wir machen 😀 ) )

Auszug aus einer bestehenden Beteiligungsgesellschaft:

Passive Beteiligung
„Bei dieser Variante der Beteiligung zahlen Sie als stiller Gesellschafter
eine Einlage in das Unternehmen, werden jedoch selbst nicht im
Unternehmen tätig.“

Ich bin Bilanzpflichtig, letztes Jahr eine BP, Umsatzsteuer darf
ich ebenfalls abführen. Aber im Rechnungswesen haben wir gut
aufgepasst, oder? Jedes Konto weißt eine Aktiv- u. Passivseite
aus.

Meine Hinweise sind auch nur als solche zu verstehen. Wer das
know-how für deren Umsetzung nicht hat, einfach mal nachlesen.

Und Beteiligungen sind nichts ungewöhnliches und deren Gestaltung
ist vielfältig. Ob ich da mit Bargeld, Omas Knickerbocker oder
halt offenen Forderungen komme, spielt keine Rolle. Selbst bestehendes
know-how kann erfasst werden. Ebenso Lizenzen, Firmenwerte usw.
usw.

Was die Rückstellungen betrifft, gibt es im SKR03 ein Konto „Zweifelhafte
Forderungen“. Kann/will ein Kunde nicht bezahlen, erfolgt ggf.
eine Rückstellung der Forderung auf dieses Konto. Ist auch logisch,
da ansonsten die Forderung in voller Höhe in die Gewinnermittlung
einfließt.

Freiberuflich tätig zu sein begrenzt nicht automatisch die Umsätze.
Höchstens das Denken.

Mit freundlichem Gruss

Dieter Gotzen

Ja ist ja schon gut!
Wenn sie Stille Beteiligungen meinen, dann sollten sie das auch schrieben. Das steht in der Bilanz trotzdem nicht auf der Passiva Seite.

Ihre unzähligen Möglichkeiten sind halt keine!
Wenn der Kunde nicht zahlt fehlt das Geld. Und es spielt auch keine Rolle, wo immer Sie den Zahlungsausfall auch hinbuchen wollen. Sie haben dann umsonst gearbeitet! Und ihre zweifelhaften Forderungen werden am Ende des Jahres als Verlust/Uneinbringliche Forderungen abgeschrieben. Das heißt von dem Geld was Sie verdient haben abgezogen. Das Konto uneinbringliche Forderungen gibt es auch im SKR03. und es sind keine Rückstellungen. Wenn das ihr Steuerberater ließt was Sie schreiben schlägt er die Hände über dem Kopf zusammen.

Mit freundlichem Gruß
Andreas Krufczik

P.S. Nehmen Sie es nicht so persönlich. Es ist halt nicht richtig was sie da schreiben. Und ich finde, dass man dies so nicht stehen lassen sollte, weil es nur verwirrt.

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