7% MwSt vs. 16%MwSt für freie Kom.-Designer?

8 Beiträge:

#1

Hallo!

Ich arbeite seit einiger Zeit als freie Kom.-Designerin.
Wieviel MwSt. sollte ich auf meine Rechnungen aufschlagen?

Pausal 7%? Oder doch 16% oder mal so mal so?

Wenn ich eine Reinzeichnung mache, muss ich diese Tätigkeit dann mir 16% versteuern und Entwürfe mit 7%?
Die Aussagen, was korrekt ist sind vielseitig und verwirrend.

Wer weiß Rat? Danke!

#2

7% für alle Leistungen, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben:
also Entwurf und Konzeption mit allen kleinen Nebenleistungen (wo auch Nutzungsrechte eingeräumt werden sollten).

16% für alles, was Gestaltungsarbeiten ohne besondere Schöpfungshöhe betrifft:
z.B. „Fließband-Layout“, Reinzeichnung, Druckabwicklung usw.

Im Webbereich hieße das:
7% für Konzeption/Screendesign/Animationen
16 % für reine Programmierung

#3

Ich arbeite selbst auch als freiberuflicher Designer. Laut Empfehlung meines Steuerberaters (ein Steuerberater ist sowieso sehr empfehlenswert) soll ich durchgehend 16% auf die Rechnungen setzen, da man so Kuddelmuddel mit dem Finanzamt vermeidet.
Da ich so bereits seit 1998 verfahre und es bisher keine Beanstandungen seitens des Finanzamtes gegeben hat, ist diese Regelung wohl gängig und problemlos.

rasch - design + grafik

#4

Frei im Sinne von freiberuflich? (Du solltest Dir dringend einen Steuerberater zulegen!)
Das Finanzamt entscheidet, ob du freiberuflich oder gewerblich eingestuft wirst! Dies kann bedeuten, dass du bis zu einer gewissen Einkommenshöhe (siehe §19 des UstG) umsatzsteuerbefreit sein kannst, was widerum einen Einfluss darauf hat, ob du jährlich zur Umsatzsteuervorauszahlung verpflichtet werden kannst!
Die 16% bzw. 7% MwSt., die du vom Kunden bekommst, musst du eh wieder an das Finanzamt abführen, aber das in einer Summe und die kann bekanntlich erheblich sein!

Viele Grüße,
D.

#5

Hallo!

Ich berechne auch immer 16% MwSt. Mir ist ehrlich gesagt die Rechnerei zu dumm. Da machst du dich nur selber dumm, wenn du anteilig die MwSt auf deine Rechnungen setzt.
Zudem ist die Mehrwertsteuer ja nicht wirklich dein Geld. Du hantierst ja tatsächlich nur mit dem Geld von Vater Staat. Egal wieviel MwSt du berechnest, es wird bis auf den letzten Cent abgerechnet und bringt dir weder Vor- noch Nachteil.

Also: 16&% sind die Devise!
Ciao

#6

Erst mal vielen Dank für Eure Antworten!

Ich werde morgen noch mal einen Steuerberater zu dem Thema befragen, denn klar ist bislang noch nichts. Nun ja.

GaleNightin

#7

Die profitieren ja auch fein davon... 😉

Stockberg Gestaltung

Stockberg Gestaltung

#8

bei der Abrechnung mit 7% MwSt, also alle Arbeiten die nicht als Gewerbetätigkeit zu sehen sind, sollten die Kunden unbedingt darüber informiert werden, daß die so abgerechneten Arbeiten bei der Künstlersozielkasse angemeldet werden müssen und dann noch eine Rechnung der Künstlersozialkasse kommen wird!

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