Freiberufler oder Gewerbetreibender

7 Beiträge:
art. five

art. five

#1

Hi,
ich bin schon ein relativ „alter“ Hase als Grafiker. Ich habe mich 1995 selbstständig gemacht, damals leider aus unwissen ein Gewerbe angemeldet. Mit der kommenden 19% MwSt. überlege ich, ob ich versuchen sollte, meinen Status zu ändern und meinen Status zu ändern. Als Freiberufler kann man dann ja mit 7% abrechnen.

Nun ist das ja nicht so einfach, man muss ja dem Finanzamt erklären, warum man nach so vielen jahren jetzt plätzlicher Freiberufler sein soll.

Also:
1. was haltet Ihr von dem Thema?
2. wer kann mir dabei helfen?

Gruss

  • jan

www.artfive.de

#2

Wieso sagst du es dem Finanzamt nicht einfach so wie es ist. Ist doch kein Geheimnis, oder? Lege deine Rechnungen vor und zeige Ihnen, dass Du rein künstlerische Arbeiten machst, wenn dem so ist. Achtung: Die Programmierung einer Webseite bedarf in vielen Bundesländern bereits eines Gewerbes. Achtung!

Ich sehe da kein Problem. Erkundige Dich aber vorab, ob es dir auch wirklich Vorteile bringt. Von den 19% MwSt hast du ja nun nicht direkt einen Nachteil oder einen Nutzen.

| Antwort auf art. five
art. five

art. five

#3

Hi,

ich habe ja auch Kunden, die nicht Mehrwertsteuerpflichtig sind. Für die zählt die Bruttosumme. Und da ist es schon ein deutlicher Unterschied, ob sie 19% oder 7% zahlen. Das sind z.B. alle Kunden der öffentlichen Hand, also Ministerien, Schulen, Politische Einrichtungen z.T. auch.

Ich habe die Befürchtung, wenn ich einfach so frei und fröhlich auf das Amt gehe, ist nach der Ablehnung die Tür zu. Ich hätte also gerne eine Beratung von jemanden, der das schon mal durchgezogen hat. Oder einer Beratungsstelle, denn es eine solche gibt...

Gruss

  • Jan
Stockberg Gestaltung

Stockberg Gestaltung

#4

Hi,

das schwierige ist der Nachweis, das die 11jährige Gewerbetätigkeit auf einmal zum übrewiegenden Teil eine künstlerische Tätigkeit ist.
Du mußt die alte Tätigkeit komplett beenden. Ob das Finanzamt dies glaubt wage ich zu bezweifeln, da diese Anträge sich zur Zeit häufen.
Vieleicht hilft es frühzeitig die Satz- und Produktionskosten aus der eigenen Buchhaltung herauszubekommen und nur noch Gestaltung abrechnen kannst. Nicht ganz einfach...

Bei der Entscheidung solltest Du auch bedenken, daß Deine Kunden eine Abgabe (ich Glaube um die 2% der Auftragssumme) an die Künstlersozialkasse zahlen müssen wenn Du als „Künstler“ eine Rechnung über 7% abrechnest.

Gruß Martin

| Antwort auf art. five
Kennzeichen b

Kennzeichen b

#5

hi,

  • die mwst hat nichts mit deinem status „gewerbe“ zu tun!
  • als freiberufler muss du keine gewerbesteuer zahlen.
  • wenn du keine mwst berechnen willst, darfst du eine gewisse einkommensgrenze

nicht überschreiten.

  • die mwst sind für deine kunden eh ein durchlaufender posten und wollen

weitestgehend eh nicht darauf verzichten (abschreibungen...)!

| Antwort auf art. five
Stockberg Gestaltung

Stockberg Gestaltung

#6

Das ist nicht ganz richtig! Z.B alle Ärzte, Rechtsanwälte und öffentliche Einrichtungen zahlen nur MwSt. und können diese nicht verechnen! Da ist es sehr wohl ein Unterschied ob man mit 7% oder demnächst mit 19% MwSt rechnent.

| Antwort auf Kennzeichen b
Kennzeichen b

Kennzeichen b

#7

da bin ich mir nicht sicher! 😉
nach rücksprache mit meiner rechtsanwältin berrechnet und verrechnet die auch die mwst!
wie dem auch sei kann man nur auf die umsatzsteuer verzichten wenn man im jahr unter 16.ooo euro bleibt!

und als freiberufler aus dem bereich grafik/design ist der mwst satz 16% nicht 7%!

| Antwort auf Stockberg Gestaltung
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