ermäßigter Umsatzsteuersatz

4 Beiträge:

m0013

#1

Hallo. Hat jemand Hinweise darauf, ob bzw. unter welchen Bedingungen man als Designer (Grafik für Web und Print, Illsutration) den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% erheben kann? Schon mal herzlichen Dank für alle sachdienlichen Hinweise und Links: Matthias

Diana Kohne

#2

Hi Matthias,

da kann ich dir weiterhelfen, da ich mich diesbezüglich mal schlau gemacht habe, weil mir niemand so recht eine befriedigende Antwort geben konnte! Ich zitiere mal den Icom-Ratgeber, in dem es super formuliert ist, so dass man es auch gleich verstehen kann 😉

Also:
„Ganz besonders wichtig und doch auch vielen Profis nicht so richtig bewusst ist die Bedeutung des Unterschieds zwischen dem ermäßigten und ganzem MwSt-Satz: Laut §12 des Umsatzsteuergesetzes ist für sämtliche Umsätze aus der Einräumung von Rechten, welche sich aus dem Urheberrecht ergeben, nur der ermäßigte Steuersatz (=7%) zu entrichten. In konsequenter Umkehrung bedeutet dies also, dass auf Leistungen, für die 16% Umsatzsteuer eingezogen werden, kein Anspruch auf Behandlung nach dem Urheberrecht erhoben werden soll. Der Kunde könnte die Ware als reine „Einmal-Ware“ verstehen, derer er sich nach Belieben unbegrenzt bedienen darf. Die Wahl des korrekten MwSt-Satzes entpuppt sich somit als ungeheuer wichtig:
Abgesehen von den Missverständnissen, welche durch den Einzug des vollen Satzes entstehen können, besteht die Gefahr, vom Finanzamt gewerblich (anstatt freischaffend) veranlagt zu werden und somit zusätzliche Gewerbesteuer abzuführen zu müssen.

Fazit: Der berechnete MwSt-Satz ist gleichzeitig Definition des geschäftlichen Status sowie Ausdruck des künstlerischen Selbstverständnisses!
Die Verwendung des ermäßigten MwSt-Satzes signalisiert klar: Hier geht es um die Übertragung von Nutzungsrechten und Nicht um den gewerblichen Verkauf von Waren und Produkten (...)
Selbst eine rein grafische Routinearbeit, wenn sie im Zusammenhang mit einer Illustration (...) geleistet wird, kann also mit 7% abgerechnet werden.“

Hui, das war ja doch ganz schön viel Tipperei 😉 Also mir haben die Infos sehr geholfen. Ich bin überwiegend als freie Illustratorin und Grafikerin tätig und somit nehme ich fast immer den ermäßigten Satz. Den vollen Satz veranschlage ich z.B. wenn ich sehr geringe eigene kreative Leistung mit einbringe, z.B. im Auftrag für eine Werbeagentur einen Flyer gestalte etc. Das ist aber dann Auslegungssache.

Hoffentlich hat es dir geholfen!
Lieben Gruß

| Antwort auf m0013

m0013

#3

Hallo Diana, vielen Dank! Vor allem das fand ich interessant: „Der berechnete MwSt-Satz ist (...) Ausdruck des künstlerischen Selbstverständnisses!“
Gruss: Matthias

| Antwort auf Diana Kohne

Diana Kohne

#4

Hi Matthias,

gern geschehen!
Ja, das fand ich auch sehr aufschlussreich und vielsagend.

LG,
Diana

| Antwort auf m0013
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