Recht auf Namensnennung
Vektoria
Wer kennt sich aus? Ich habe ein Sachbuch illustriert, das ganze ist ein Bestseller geworden, die Illustrationen werden in Fachzeitschriftten abgedruckt, erscheinen im Netz etc. aber außer im Impressum des Buches wird mein Name nicht genannt. Es erscheint immer nur ein Verweis auf Buch und Verlag…ist das rechtens?
Vektoria
Dann habe ich wohl Pech gehabt. Der Auftrag ist schon länger her und war meine erste Zusammenarbeit mit einem Verlag. Ich habe erfreut über den spannenden Job unterschrieben was ich als Vertrag geschickt bekommen habe. Hörte sich auch soweit o.k. an…aber über das Recht auf Namensnennung ist nichts vermerkt…
Änders, Nicola
Dem Urheber steht das Recht zu, darüber zu befinden, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen ist und wie diese Bezeichnung auszusehen hat (§ 13 S. 2 UrhG). Zwar kann dieses Recht vertraglich eingeschränkt werden (§ 39 (1) ) – was aber nach deiner Schilderung nicht der Fall sein dürfte.
Ohne jetzt die Details zu kennen denke ich schon, dass du also eine Namensnennung durchaus durchsetzen kannst.
hallo victoria,
ja, dass ist ein großes leidiges thema. erst recht, da grafiker & gestalter, die eigentlich davon eine ahnung haben müssten, sich null mit dem thema auskennen. in §13 Urhg muss der urheber nicht ein mal auf eine namensnennung hinweißen. diese ist als selbstverständlich an zu sehen. im gegenteil wenn der veröffentlicher ohne namensnennung veröffentlicht muss er den verzicht auf die namensnennung vom urheber vor gericht schriftlich vorlegen. findet keine namensnennung statt muss der veröffentlicher oder gestallter dafür haften. leider gehen viel zu wenige den gerichtlichen weg um sich die auseinandersetzung mit kunden zu ersparen. dieses wird von verlagen ausgenutzt.
in der regel behandeln die gerichte dies mit einen ausfallhonorar für den urheber von 100% des veröffentlichungshonorares. begründung: dem urheber gehen dadurch folgeaufträge verloren.Diese praxis ist vor gericht gängig und wird in der regel ohne probleme durchgesetzt.
ich würde dir empfehlen, den vertrag zwischen dir und deinem verlag zu prüfen. dir zu überlegen, ob sich der aufwand lohnt. und einen fachanwalt für urheberrecht zu kontaktieren.
Du kannst eine Fachzeitschrift die über das Buch berichtet und dazu Bildmaterial abdruckt nicht unbedingt zwingen dich namentlich zu nennen. Wenn alle Beteiligten an einem Projekt immer abgedruckt werden müssten, würde keine Fachzeitschrift mehr darüber schreiben. Das Kleingedruckte wäre bei manchen Projekten viel zu lang. Dass du im Impressum stehst und das Buch ein Bestseller ist, sollte eigentlich genügen. Das Buch ist ja wohl auch nur zum Bestseller geworden, weil darüber publiziert wurde. Letztlich ist es ein Kompromiss, das Rechte gegenüber der notwendigen Werbung abgewägt werden müssen. Als Verlag würde ich keinen Illustrator nutzen, der mit seinen Rechtsansprüchen die Werbung für ein Medium behindert. Bedenke also, dass du ja auch vom Erfolg bei zukünftigen, weiteren Projekten profitieren könntest.
Bei nächsten mal kannst du überlegen ob du es vertraglich regeln möchtest und eine Art Erfolgshonrar vereinbaren willst, dann wirst du bei entsprechendem Erfolg extra vergütet, aber eine Nennung lässt sich kaum durchziehen.
Gruß,
Lars