Künstlersozialkasse - ab wann versichert?

4 Beiträge:

#1

Hallo,

ich bin vor kurzem in die Künstlersozialkasse aufgenommen worden. Ich bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung und habe mittlerweile auch eine Rückerstattung meiner Beiträge von meiner Krankenkasse erhalten. Diese Rückerstattung ist aber nur auf den Zeitraum seit meiner Antragstellung bei der KSK beschränkt. Die KSK schreibt auch, dass ich erst seit Anstragstellung bei Ihnen Mitglied wäre. Dabei war ich mir sicher, dass der Beginn rückwirkend ab der „ersten Meldung“ bei der KSK gilt, also etwa 3 Monate (als ich die Formulare angefordert habe) zuvor.

Ich habe mir extra ein Vierteljahr Zeit gelassen, um ein glaubwürdiges Portofolio zusammenzustellen, da ich zu dem vorherigen Zeitpunkt erst kurz selbstständig arbeitete und noch keine nennenswerte Kundenaufträge vorweisen konnte.

Hätte ich etwa direkt den Antrag schicken sollen ohne irgendwelche Beweise meiner Künstlertätigkeit? Dies wollte ich damals vermeiden, da ich mit einer ungenügenden Antragsstellung eventuell eine Ablehnung riskiert hätte. Mir schwant, dass ich mich nicht so gut vorbereiten, sondern stattdessen den Wisch einfach schnell abgeschickt hätten sollen.

Meine Krankenkasse kann mir keine Auskunft geben und bei der KSK geht um diese Uhrzeit keiner mehr ans Telefon ran.

Im Internet stehen verschiedene Sachen:

(www.e-lancer-nrw.de/…/index.php?naviId=210&level=2&c….)

Daraus lässt sich doch schließen, dass der Beginn ab dem ersten Kontakt rückwirkend gilt und nicht erst ab der Antragstellung, oder?

Wäre klasse, wenn mich jemand kurz aufklären könnte.

Vielen Dank!

Sala

animaform

#2

Also in dem Schreiben was vor mir liegt und in dem die KSK etwas von mir zurück haben möchte, steht:

Nach § 8 Abs. 1 KSVG beginnt die Versicherungspflicht grundsätzlich mit dem Tag, an dem die erste Meldung bei der Künstlersozialkasse eingeht, sie beginnt aber frühestens mit dem Tag an dem alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Klartext:
ab erster Meldung
aber Monate vorher Papiere anfordern bevor man wirklich selbstständig arbeitet um Geld zu sparen gilt nicht. Die KSK zahlt erst ab dem Moment wo, wenn auch nachträglich, erwiesen ist, dass man selbstständig arbeitet oder gearbeitet hat.

Wenn du erst Nachweise ab deiner eigentlichen Antragsstellung hast, zahlt sie auch erst ab dann. So seh ich das.

Viel Glück

#3

selbstständig gearbeitet hatte ich ja bereits in der zeit. nur dachte ich, dass die unterlagen noch nicht überzeugend genug waren um sie bereits einzureichen.

im januar selbstständig geworden, unterlagen bei der ksk im januar angefordert. erste aufträge kamen rein, mitte märz hatte ich dann ein paar arbeitsbeweise und rechnungen zusammen und habe sie ende des monats eingereicht.

wahrscheinlich hätte ich aber bereits direkt im januar die unterlagen ohne beweise einreichen sollen. und dann halt warten, bis die ksk danach fragt. hmmm, habe mich wohl zu „korrekt“ verhalten.

naja, wir werden morgen sehen.

| Antwort auf animaform

Oberste-Hedtbleck, Claudia

#4

Hallo,

ich bin auch ab erster Meldung eingestuft worden.
Allerdings musste ich 2 Mal nachweisen, dass ich künstlerisch tätig bin, womit sich das ganze fast ein halbes Jahr in die Länge gezogen hat. Meine Angaben waren eben auch nicht 100 Prozent aussagekräftig. Aber letztendlich hats gereicht. Beharrlichkeit siegt doch meist.

Ich würde auf jeden Fall dort anrufen.

Gruß
frau.ohb

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