Keine Arbeitsbestätigung wegen Künstlersozialkasse

5 Beiträge:

Henni

#1

Hallo Forum,

meine Situation ist folgende: Ich habe nach meinem Studium langsam begonnen mich in die Selbstständigkeit zu begeben. Ich arbeite für einen ebenfalls freiberuflichen Designer. Darauf beschränkt sich im Moment auch meine Selbstständigkeit.
Nun möchte ich mich für die Künstlersozialkasse bewerben. Als Berufsanfängerin steht mir ja die Option zu noch nicht viele Aufträge als Beweis vorliegen zu haben etc.

Ich würde jetzt gerne meine derzeitige Arbeitssituation mit dem Designer als Beweis für meine selbstständige, künstlerische Tätigkeit aufführen. Leider möchte der Designer nicht, dass ich ihn namentlich nenne oder der Künstlersozialkasse Rechnungen von ihm vorlege. Denn er ist selbst am Anfang seiner Selbstständigkeit und kann die zusätzlichen Kosten nicht tragen.

Nur was kann ich jetzt tun? Ist meine Situation eher aussichtlos mich für die Künstlersozialkasse zu bewerben, (natürlich mit angemessenem Portfolio etc.) aber ohne die Aufträge des Designers. Ich habe dort angerufen und man rief mich quasi indirekt auf den Designer „heimlich“ anzugeben...

Vielen Dank für Eure Ratschläge/
Henni

#2

Hallo.

Ich sehe bei dir momentan eher ein anderes Problem. Es nennt sich Scheinselbstständigkeit. Ich würde mir eher einen zweiten Kunden suchen bzw. einfach 1-2 Jobs erledigen, die mau bezahlt werden.

So umgehst du die Scheinselbstständigkeit und du kannst automatisch „andere“ Rechnungen vorzeigen. Ich verstehe allerdings nicht deinen Punkt, von wegen der andere Design hat Angst vor Zusatzkosten!

Gruß

| Antwort auf Henni
Nicolai Heymann

Heymann, Nicolai

#3

Wenn du der KSK Rechnungen vorlegst, sollten diese „Gestalterische Leistungen“ im Betreff haben. Die Leistungen müssen krativer Natur sein. Ich hab am Anfang 2 Rechnungen beigelegt, weitere Arbeitsproben dazu – das hat genügt.

Henni

#4

Hallo,

Der Designer möchte nicht, dass ich ihn als Arbeitgeber aufführe, da er sonst Beiträge an die KSK bezahlen muss.

Das ist mein Problem. Und ich würde so langsam gerne die Unterlagen für die KSK fertig machen. Ab Oktober verliere ich meinen Studentenstatus (deswegen ist diese „Scheinselbstständigkeit“ ein nebensächliches Problem). Und ab Oktober brauche ich bei meinem geringen Einkommen die Aufnahme in die KSK.

Ich habe bald einen neuen Auftraggeber. Und ich werde einfach diese Rechnungen vorlegen. Nur kann das doch nicht sein, dass man Konflikte mit den Auftraggebern bekommt wenn man in der KSK ist oder sich für diese bewerben möchte.

Gruß

Nicolai Heymann

Heymann, Nicolai

#5

Bei der KSK muß man jährlich einen Einschätzung vornehmen, wieviel man im Jahr verdienen wird. Darauß berechnet sich der monatliche Beitrag an die KSK. Wenn jetzt Dein Auftraggeber nicht erwähnt werden möchte, dann weil er fürchtet, daß dieser Beitrag steigen könnte. Aber die Einschätzung des Gewinns macht er doch selber, daher versteh ich auch nicht seine Befürchtung.

Wenn Du bei der KSK angibts, daß du derzeit an Projekten arbeitest, kannst Du auch von deinem Arbeitgeber eine Vorrauszahlung ausmachen. Dann hast Du auch was auf der Hand.

Es gibt auch Beraterstellen zur KSK:

berliner medien und künstler beratung
Düsseldorfer Straße 47
10707 berlin

tel. 030-750086-00
fax.030-750086-44

www.bmkb.de

Gruß

Nicolai

| Antwort auf Henni
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