Rechte an Logo: Hilfe

3 Beiträge:

lilimojito

#1

Wer kann mir helfen bzw. einen Tipp geben, wo ich Hilfe finde:

Ich bin freie Grafikerin und vor einiger Zeit fragte mich eine gute Bekannte, ob ich Ihr ein Logo machen könnte: Sie hat die Chance als Studioleiterin (nicht Besitzerin) ein Fitnesstudio zu übernehmen, bräuchte aber dazu eine komplett neue CI. Schnell schnell, alles weitere später. Hmm. Gemacht getan, Logo super angekommen auch bei Besitzer und Interimsgeschäftsführer. Alles bestens. Auch umsonst gemacht: Visitenkarten und Mitgliedsausweise.
Vor kurzem sprach Sie dann beiläufig, das geplant ist eine ganze Kette zu eröffnen und von Geld für Logo keine Rede mehr.
Es gibt keinerlei schriftliche Vereinbarungen.

Habe ich da noch eine Chance zu intervenieren oder war ich einfach nur doof?

Freue mich über jeden Beitrag dazu!

Torpedo, Torpedo

#2

Habe ich da noch eine Chance zu intervenieren oder war ich einfach
nur doof?

Das hängt nun ganz und gar von den getroffenen Vereinbarungen ab.

Problem: Die Rechtsprechung gesteht einem (einfachen) Logo in der Regel nicht die nötige „gestalterische Höhe“ für einen urheberrechtlichen Schutz zu, sodass hier unbedingt vorher entsprechende Vereinbarungen zum Schutz der Arbeit hätten getroffen werden müssen.

Ohne solche Vereinbarungen, anerkannte AGB o. ä. sieht es also eher schlecht aus, hier irgendetwas geltend zu machen. Solche Fragen müssen auf jeden Fall zum Zeitpunkt der Auftragsannahme geregelt sein.

| Antwort auf lilimojito
Stockberg Gestaltung

Stockberg Gestaltung

#3

Normalerweise sollte man genau dies vorher klären!

An Deiner Stelle würde ich erst einmal eine Rechnung (bitte mit Ekelzuschlag!) mit dem formulierten Nutzungsrecht (eine Filiale!) per Einschreiben an die Kundin schicken. Es besteht ja ein mündlicher Auftrag! Die Abrechnung ist damit selbstverständlich. Bei Nichtbezahlung (Zahlungsziel 2 Wochen!) schicke den nächsten Brief per Einschreiben, in dem Du eine Nutzung der nichtbezahlten Leistung nur gegen Bezahlung gestattest!
Nach den 2 Wochen fallen selbstverständlich Verzugszinsen an!

Bereite Dich schon einmal darauf vor, daß ein schreiben von einem Anwalt kommt! Du solltest also sicherstellen können, das die Arbeit von Dir ist. Dies wäre der ein Weg, daß der Anwalt Deine Behauptung unter Strafe stellen könnte. Also vorher mal selber mit einem Anwalt sprechen.

Und bitte, in Zukunft alles schriftlich!

Viel Erfolg!

Gruß
Martin Stockberg

| Antwort auf lilimojito
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