Nebenverdienst bei Arbeitslosigkeit
rapunzl
Hallo,
derzeit bin ich arbeitslos gemeldet und mache eine Weiterbildung. Nun habe ich folgendes Problem: Ich habe für einen Bekannten Urlaubsvertretung gemacht und ca 26 Stunden für seinen Kunden gearbeitet. Die Abrechnung mit dem Kunden läuft über meinen Bekannten. Er ist selbstständig und natürlich möchten er das nun offiziell/legal abrechnen. Soweit ich weiß, darf ich jedoch zusätzlich zum ALG monatl. 165 Euro dazuverdienen, ohne dass es mir angerechnet wird. Eine Überlegung ist, den Betrag auf mehrere 165-Euro-Rechnungen und auf verschiedene Monate aufzuteilen. Muss ich das vorher beim Arbeitsamt melden?
Hat jemand Erfahrung in dieser Hinsicht? Was würdet Ihr tun?
Danke! vG Rapunzl
Hyllermann
- Warte bist du raus bist beim Amt – und dann abrechnen.
- Oder wie du schon sagst: Aufteilen und per Monat auszahlen lassen.
- Oder, wenn du gerade deine Kontoauszüge (letzte 4 Wochen) gezeigt hast, brauchst du keine Angst zu haben, dass die die Auszüge die nächsten Wochen wieder sehen wollen), so alles auf einmal auszahlen lassen, aber mit ein kleines Risiko.
- Oder du lässt alles überweisen und sorgst dafür das derjenige der es überweist als Verwendungszweck „zurückzahlung schulden“, „Geburtstagsgeld“, oder ähnliches vermeld.
- Einfach BAR auszahlen lassen, und er/sie einen kleinen „dankeschön“ bzw. Mehrwertsteuer-Summe zurückzahlen.
Vorher bescheid sagen würde ich nicht machen – geht auch immer noch nachher, ohne konsequenzen (so lange du die Grenze von 165.- E nicht überschreitest).
Viel Erfolg – Du hast es verdient!
gr H.
rapunzl
Hallo Hyllermann,
danke für die Tipps! 😀
Ich habe es jetzt so gemacht, dass ich den Rechnungsbetrag auf verschiedene Monate aufgeteilt (165 Euro) habe… und im Nachhinein beim Arbeitsamt eingereicht habe. Mir wurde dann auf dem Amt gesagt, dass ich es eigentlich im Voraus hätte „anmelden“ sollen. Was man auf jeden Fall machen muss, ist sich ein entsprechendes Formular „Nebenverdienst“ beim Arbeitsamt holen oder auf der Webseite runterladen. Das muss ausgefüllt (mit den jeweiligen monatl. Einnahmen) und abgegeben werden.
Grüße rapunzl