Rechtliche Frage

5 Beiträge:
kmedia

kmedia

#1

Hallo,

habe zwei Kunden für denen ich jeweils eine Broschüre gestaltet habe.
Die Texte bekam ich von einem von beiden, danach hieß es, ich kann die Texte auch für die andere Broschüre verwenden (Arbeiten beide in der selben Branche). Leider habe ich hier nichts schriftliches das der eine das so wollte.

Jetzt möchte der eine Kunde doch neue Texte und mich zwingen den neuen Druck zu bezahlen, da ich die Texte von seinem Bekannten nicht hätte nehmen dürfen.
Die Broschüren wurde immer vor dem Druck freigegeben.

Wie sieht es hier aus? Kann er mich verklagen das ich die Texte kopiert hätte oder ist das nicht die Verantwortung des Kundens was er druckt? Auf der Rechnung steht nichts von Texterstellung.

Freu mich sehr über Antworten!

Torpedo, Torpedo

#2

Das klingt aber reichlich verworren. Ich denke, der springende Punkt ist die genannte Druckfreigabe. Wenn die irgendwie glaubwürdig darzulegen ist, sollte es kein Problem sein, einer wie auch immer gearteten Schadenersatzforderung (Druckkosten) zu begegnen.

| Antwort auf kmedia
Antonio Morales Okyaz

Morales Okyaz , Antonio

#3

Die Broschüren wurde immer vor dem Druck freigegeben.

Und wie wurde es freigegeben?
Schriftlich? Mündlich?

| Antwort auf kmedia

#4

Ich sehe es so: Wenn die Freigabe vom Auftraggeber (und somit dem Rechnungsempfänger) schriftlich erfolgte, bist du auf der sicheren Seite. Sonst keine Chance. Ggf könnte beim nächsten mal eine Haftplichversicherung beim nächsten Mal helfen.

Weitere Informationen rund um ausstehende Rechnungen, Forderungen usw. in unserer Xing-Gruppe. Hier haben wir auch zahlreiche Experten (Rechtsanwälte, Buchhalter usw.), die gern Fragen beantworten.
www.xing.com/net/pria0c4ebx/forderungen

| Antwort auf kmedia
METROPOLITAN Publishing & Marketing

METROPOLITAN Publishing & Marketing

#5

Hi, etwas spät aber für Individualfragen: Rechtsanwalt Voltz www.voltz.de
hilft Ihnen gerne.

| Antwort auf kmedia
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