Hier hat es wichtige Änderungen zum Jahreswechsel gegeben! Die Hinzuverdienstgrenze für nichtkünstlerische, selbständige Einkünfte wurde auf 5.400€ angehoben. Der Abgabensatz für Verwerter stieg auf 4.1%
Gerne biete ich Hilfestellung bei den Themenfragen in Sachen Künstlersozialkasse an. Ob es um Anträge auf Mitgliedschaft geht. Kundenfragen ect. Für mich ist die KSK kein Fremdwort.