DSGVO Haftung

1 Beitrag:

Maslaton, Marc

#1

Haftung und Strafen
DSGVO: ohne Schulung ein Risiko
Nachlässigkeiten und Fehler bei der DSGVO führen schnell zu einem hohen Schaden unter Umständen sogar mit strafrechtlicher und haftungsrechtlicher Relevanz.

Der Haftungstatbestand aus Art. 82 DSGVO wird in den nachfolgenden Absätzen, insbesondere in den Absätzen 2 und 3, eingeschränkt. Der Anspruchsgegner kann sich entlasten und darlegen, dass ihn kein Verschulden trifft. Dazu muss er nachweisen, dass er sämtliche die DSGVO betreffenden Sorgfaltsanforderungen erfüllt hat. Wenn Mitarbeiter sich nicht auskennen, werden Sie Fehler machen. Wie sollen Sie es auch richtig machen, wenn Sie kaum eine Ahnung davon haben?

Keine Karenzzeit mehr für Bußgeldverfahren, keiner kann sich beklagen, sollte in nächster Zeit gegen ihn ein Bußgeld verhängt werden, um Versäumnisse zu ahnden. Kleinunternehmer Achtung: Jede dauerhafte Verarbeitung von Kundendaten, Personaldaten sowie Buchhaltung muss dokumentiert werden und Mitarbeiter müssen geschult werden.

Die DSGVO gilt prinzipiell auch für kleine Unternehmen und sogar für Einzelunternehmer – unabhängig von Branche, Mitarbeiterzahl, Umsatz oder Organisationsform.

Mit Sicherheit hat die Schulung und die entsprechende Dokumentation höchste Priorität um Haftung und Strafen zu vermeiden. Mit dem e-learning tool der Hyacademy steht ein preiswertes tool zu Verfügung um die notwendige Schulungen und Dokumentation umzusetzen.

www.pflichtschulung-dsgvo.de

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