Achtung: Kunde möchte mehrere Firmen mit gleichem Auftrag…

8 Beiträge:

Der Eröffnungsbeitrag zu diesem Thema wurde von seinem Autor gelöscht.
Sven Geske

Geske, Sven

#2

Hallo Domenik,
eine sehr unschöne Sache. Dabei habt ihr Recht. Zur Not müsst ihr eben klagen. Ich würde das ganze meinem Rechtsanwalt übergeben. Es ist nicht rechtens, dass der Kunde nicht zahlt. Solange ihr keine groben Fehler gemacht habt oder die Auftragsbeschreibung von dem gelieferten Werk abweicht, hat der Kunde die Verpflichtung voll zu bezahlen. Nichtgefallen ist kein Argument, was übrigens auch richterlich schon bestätigt wurde.
Viel Erfolg mit dem Fall.
Sven

#3

Die Warnung musste einfach raus. Weil irgendwo muss Schluss sein.

#4

Rechtsanwalt ist bereits eingeweiht.
Der Auftrag wurde aus Sicherheitsgründen ( siehe den Fall hier ) auf unserem Server gebaut. Ein Unternehmen mit einem 3stelligen Umlaufvermögen sollte wohl eine Rechnung über 750,00 Euro bzw. Kulanzweise nur 450,00 Euro Abschlag zahlen können.

Da er sich ja da straight weigert und nun das Projekt trotz laufender Fertigungsphase ( wenn auch gestoppt ) neu ausschreibt, kann ja letztendlich doch nicht so rund sein. Wie gesagt, gerne sind wir wieder die Besten Geschäftspartner. Aber nicht so.

Viele Grüße
Domenik Otte
empStudios Deutschland

André Dietze Freier Mediengestalter

Freier Mediengestalter, André Dietze

#5

hi, ich habe mir jetzt nicht alles angeschaut, aber zu grunde steht hier ein werksvertrag (softwareerstellungsvertrag?) wenn dieser nicht zu 100% erfüllt ist habt ihr kein anrecht auf euren lohn bzw. müsst breits gezahlte leistungen zurück zahlen! (egal wie lange ihr an dem projekt schon rumbastelt) … ähm die ganze ausschreibung lässt zumindest darauf schließen das man das projekt bei dem umfang nicht zuende bekommt (in dem genannten zeitraum) …

Sven Geske

Geske, Sven

#6

Das ist doch Unsinn. Nach deiner Argumentation bräuchte dann ja jeder Auftraggeber nichts zahlen, wenn er fünf Minuten bevor die Reindaten zum Druck gehen (oder wie auch immer produziert werden) noch absagt. Sogar wenn der Auftragnehmer drei Monate gearbeitet hat und alles umgesetzt hat, was gewünscht wurde. Ein Urteil des BGH besagt aber, dass geleistete Arbeit wie vereinbart entlohnt werden muss. Nichtgefallen ist kein Grund die Zahlung zu umgehen. Klar kann nichts in Rechnung gestellt werden, was noch nciht gearbeitet wurde. Bei Pauschalrechnungen trägt sogar das Risiko der Auftraggeber denn das vereinbarte Honorar muss bezahlt werden, egal wie weit der Auftrag fertig gestellt wurde. Es bleibt in der Kulanz des Dienstleisters hier Honorarnachlässe anzubieten. Aber solange der Auftragnehmer keine grobe Fahrlässigkeit sich geleistet hat oder völlig von der Auftragsbeschreibung abgewichen ist, liegt die Verpflichtung zur Zahlung beim Auftraggeber.

André Dietze Freier Mediengestalter

Freier Mediengestalter, André Dietze

#7

es geht hier um „programmierleistung“ und nicht um drucksachen… such mal nach werk- und diensteistungsvertrag und natürlich kommt es auch auf die vereinbarung im vertrag an…

#8

Entwarnung

Heute haben wir mit dem Kunden das lang gesuchte freundliche Gespräch geführt. Die Fertigung kann also nun weitergehen. Der Streitfall wurde beidseitig gütlich geschlossen.

Ist ebenso wichtig und fair auch eine mögliche Entwarnung zu geben bei derartigen Pressebeiträgen.

Beste Grüße aus Offenbach am Main

Domenik Otte
empStudios Deutschland

Bitte logge dich ein, um einen einen Forenbeitrag zu verfassen.

Einloggen mit deinem Konto bei…


…oder OpenID: