Bilder einfach so aus dem Internet nehmen für Blog?!
Hier ein nützlicher BlogArtikel: website4everyone.jimdo.com/…/über-460-000-kostenlose-fotos…
Lieber johnn,
bei ausnahmslos jeder Verwendung eines fremden Bildes kann davon ausgegangen werden, dass es einen Urheber gibt, der sein § Urheberrecht wahrnimmt sowie eine abgebildete Person, die – Model oder nicht – ihr § Recht am eigenen Bild wahrnimmt.
Diese beiden Aspekte sind – auch wenn nichts zuvor dazu schriftlich geregelt wurde – bereits geltendes Recht und können auch nicht weiter diskutiert werden. So wenig wie in Deutschland ein Urheber sein Urheberrecht veräussern kann, so wenig kann auch eine abgebildete Person ihr Recht am eigenen Bild veräussern.
Ich als Anwender darf fremde Bilder immer nur dann für meine eigenen Zwecke – sei dies privat gewerblich oder freiberuflich – einsetzen, verwenden und veröffentlichen, wenn ich dafür jeweils vom Urheber sowie von der oder den darauf abgebildeten Personen entsprechende § Nutzungsrechte dafür übertragen bekommen habe.
Diesbezüglich werden die nähere inhaltliche Verwendung konkret definiert und auf einen bestimmten einzelnen oder auf mehrere Verwendungszwecke hin eingeschränkt und zeitlich gegebenenfalls ebenfalls befristet.
Gerade bei Bildmaterial, das in Blogs, Social media oder im Rahmen der eigenen Presse- & Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden soll, mache ich nichts ohne diese beiden § Nutzungsrechte zuvor „zeitlich unbefristet“ und „inhaltlich uneingeschränkt“ bzw. zumindest für unsere PR / Eigenwerbung vom Urheber und der / den abgebildeten Personen schriftlich eingeholt zu haben.
Diesbezüglich sollte man darauf achten, dass keine auslegbaren Passi in der Vereinbarung vorkommen. Formulierungen wie „Auf meiner Webseite…“ sind z.B. deshalb ungenügend, weil die Domain und die dahinterliegenden Inhalte potentiell einmal von einer usrprünglich seriösen zu einer später möglicherweise dem Image schadenden Webseite wechseln könnten.
Für uns ist es deshalb selbstverständlich, auch bei jeder Abbildung anzugeben, wer diese ursprünglich produziert (Urheber) hat, und wer inzwischen die § Nutzungsrechte daran hält. Etwa „Foto: Vorname Nachname für die © Weber Packaging GmbH, 2016“.