Neuer Honorarprofessor für Fotografie an der HGB Leipzig

Studentinnen vor Universität

Der Fotograf Michael Mauracher wurde zum Honorarprofessor an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig ernannt. Bereits seit 2001 ist Mauracher an der HGB als Lehrbeauftragter im Studiengang Fotografie tätig.

Michael Mauracher studierte zunächst Kommunikationswissenschaften und Kunstgeschichte an der Universität Salzburg. 1975 begann dann seine Auseinandersetzung mit künstlerischer Fotografie am Salzburg College, wo er von 1976 bis 1980 als Assistent der Fotoklasse arbeitete. Zudem lehrte er in den Jahren 1976 bis 1984 an der Internationalen Sommerakademie für Bildende Kunst – ebenfalls in Salzburg. 1981 gehörte er zu den Mitbegründern der Galerie Fotohof, die kuratorische und verlegerische Arbeit für die Galerie dauert bis heute an. Seit 1984 arbeitet er im Rahmen verschiedener Lehraufträge u.a. an der Kunsthochschule (heute Universität) Mozarteum Salzburg. 2001 kam Michael Mauracher als Lehrbeauftragter an die Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig.

Seine künstlerischen Arbeiten waren in zahlreichen Ausstellungen im In- und Ausland zu sehen. 1997 erhielt er das Staatsstipendium für künstlerische Fotografie des Bundesministeriums für Wissenschaft und Kunst (Wien) und 1998 und 1999 jeweils ein Auslandsstipendium des österreichischen Bundeskanzleramtes, zunächst in Paris und später in New York.

Auf die Frage nach dem, was er seinen Studierenden vermitteln möchte, antwortete Mauracher vor kurzem: „Das unbedingte Interesse am eigenen künstlerischen Anliegen. Offenheit und konstruktive (Selbst) -Kritik im Umgang mit anderen und eigenen Arbeiten. Eine allgemeine Begeisterung für die essentielle Qualität der Fotografie. Einen Blick über den Tellerrand und ein partnerschaftliches Verhältnis unter dem Motto: ‚you don’t learn until you teach‘“!

Die Bestellung zum Honorarprofessor erfolgt auf Vorschlag des Hochschulsenats durch den Rektor. Honorarprofessoren nehmen an einer Hochschule nebenberuflich ausgewählte Lehraufgaben wahr, d.h. sie können zugleich Professor oder Lehrender an einer anderen Hochschule sein. Für die Berufung gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen und Verfahrensweisen wie für hauptberuflich tätige Hochschullehrer. Der Begriff „Honorar“ leitet sich aus dem lateinischen Wort für Ehre „honor“ ab.

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