App-Stores: Keiner ist „gut“

Fernabsatz (Archivbild)
Fernabsatz (Archivbild)

Die Stiftung Warentest hat „App-Stores“ für Mobilgeräte unter die Lupe genommen. Von zehn getesteten Plattformen kam keine über ein „befriedigendes“ Urteil hinaus- drei sind sogar „mangelhaft“.

App-Stores erfreuen sich wachsender Beliebtheit, denn die Software-Vertriebsplattformen bieten einen einfachen Zugriff auf Programme und vereinfachen ihre Installation. Service und Datenschutz lassen jedoch zu wünschen übrig – so die Stiftung Warentest in der August-Ausgabe der Zeitschrift „Test“. Von zehn App-Stores für Mobilgeräte kam keiner über ein „befriedigendes“ Urteil hinaus. Drei sind sogar „mangelhaft“.

Lediglich der Windows Phone Marketplace von Microsoft und der Android Market von Google erzielten ein „Befriedigend“. Apples App Store ist nur „ausreichend“, weil er wegen deutlicher Mängel im Kleingedruckten, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, abgewertet wurde. Am schlechtesten schnitten die App-Stores Blackberry App World, Nokias Ovi Store und der Opera Mobile Store ab.

Kleingedrucktes

An die mittlerweile üblichen Qualitätsstandards deutschsprachiger Seiten von Internethändlern kommen die App-Stores bei weitem nicht heran. Teilweise sind die Produktinformationen auf den Webseiten äußerst dürftig, oft nur in Englisch verfasst oder via Übersetzungsprogramm in hanebüchenes Deutsch übertragen.

Viele App-Stores informieren ihre Kunden nicht darüber, auf welche Telefonfunktionen und Daten die angebotenen Apps zugreifen. Datenschützer warnen davor, dass App-Stores oder die App-Entwickler über viele Apps Zugriff auf private Daten, zum Beispiel das persönliche Adressbuch, haben, ohne dass die Nutzer dies merken.

Kontaktprobleme

Ein weiteres Problem: Die Hälfte der App-Stores bietet kein ordnungsgemäßes Impressum, das an einer übersichtlichen Stelle vollständige Informationen über den Anbieter zeigt. Dadurch fehlt den Kunden eine einfache Möglichkeit, bei Beschwerden Kontakt mit ihrem Vertragspartner aufzunehmen. Einige App-Stores verlangen von den Kunden, persönliche Kreditkarteninformationen zu hinterlegen – selbst für Kleinstbeträge.

Die detaillierten Ergebnisse des Tests veröffentlicht die Stiftung Warentest in der August-Ausgabe der Zeitschrift „Test“.

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