Künstlersozialkasse - ab wann versichert?
Hallo,
ich bin vor kurzem in die Künstlersozialkasse aufgenommen worden. Ich bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung und habe mittlerweile auch eine Rückerstattung meiner Beiträge von meiner Krankenkasse erhalten. Diese Rückerstattung ist aber nur auf den Zeitraum seit meiner Antragstellung bei der KSK beschränkt. Die KSK schreibt auch, dass ich erst seit Anstragstellung bei Ihnen Mitglied wäre. Dabei war ich mir sicher, dass der Beginn rückwirkend ab der „ersten Meldung“ bei der KSK gilt…