DSGVO Haftung
Haftung und Strafen
DSGVO: ohne Schulung ein Risiko
Nachlässigkeiten und Fehler bei der DSGVO führen schnell zu einem hohen Schaden unter Umständen sogar mit strafrechtlicher und haftungsrechtlicher Relevanz.
Der Haftungstatbestand aus Art. 82 DSGVO wird in den nachfolgenden Absätzen, insbesondere in den Absätzen 2 und 3, eingeschränkt. Der Anspruchsgegner kann sich entlasten und darlegen, dass ihn kein Verschulden trifft. Dazu muss er nachweisen, dass er sämtliche die DSGVO betreffenden…