Das US-Patentwesen – auch bislang nicht unbekannt für seine skurrilen Auswüchse – hat nun einen Zuwachs bekommen, der weit reichende Auswirkungen auf die Integration anlassbezogener Logos auf Webseiten haben könnte. So gelang es dem Internetunternehmen Google nun, seine „Doodles“ patentrechtlich zu schützen (Antragsnummer 09/843,923). Das Patent bezieht sich auf „Systeme und Methoden, Nutzer auf eine Website zu locken“ und befasst sich mit „anlassbezogenen Logos“ („event logos“), die in einem übergreifenden Zusammenhang („story line“) stehen.
Die als „Google Doodle“ (engl. „Gekritzel“) bezeichneten, anlassbezogenen Modifikationen des Google-Logos würdigen aktuelle oder historische Ereignisse und wurden erstmalig anlässlich des „Burning Man“-Festivals 1998 eingesetzt. Sie werden statt auf die Startseite mit einer Suchanfrage auf den entsprechenden Anlass verlinkt.
Ein deutsches Patent hätte Google hingegen nie bekommen: hierzulande wie auch im übrigen Europa sind Patente auf technische Verfahren beschränkt, die über eine bestimmte „Erfindungshöhe“ verfügen und sich eben nicht „in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik“ ergeben.