Neues Urheberrecht tritt 2008 in Kraft zum Artikel 0 Der „Zweiter Korb“ zum deutschen Urheberrecht tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Die Gesetzesnovelle sieht neue Regelungen u. a. bei Pauschalvergütung, Wissenschaftsschranken und Einräumung unbekannter Nutzungsarten vor. Justitia (Frankfurt) Archivbild ©iStockphoto.com/arturbo Teilen Xing Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Whatsapp Per E-Mail weitersagen