BDG hilft Gestaltern beim Rechtsschutz

Justitia (Frankfurt)
Justitia (Frankfurt)

Der Bund deutscher Grafik-Designer bietet seinen Mitgliedern nun einen verbilligten Schutz bei Urheberrechts-Streitigkeiten und Unterlassungsklagen an.

Ab sofort bietet der Bund deutscher Grafik-Designer (BDG) seinen Mitgliedern die Möglichkeit zum Abschluss einer vergünstigten Rechtsschutzversicherung. Statt monatlich zehn Euro zahlen Mitglieder nur sechs. Dieses Angebot ist Ergebnis einer Kooperation des BDG mit dem Interessenverein freie Kulturberufe (IFK), der seinerseits einen Gruppenvertrag mit der Versicherung ARAG abgeschlossen hat.

Laut BDG ist die Rechtsschutzversicherung auf die speziellen Bedürfnisse von Freiberuflern zugeschnitten. So umfasst sie unter anderem den Unterlassungs-Rechtsschutz zur Abwehr von Unterlassungsklagen und den Urheber-Rechtsschutz. Gerichtet ist das Angebot an alle freiberuflichen Mitglieder, die nicht mehr als drei Angestellte beschäftigen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Beschäftigten des Versicherungsnehmers.

Die Angebotsbeschreibung, den Leistungsumfang mit beigefügten Erläuterungen sowie den Aufnahmeantrag erhalten BDG-Designer in der Bundesgeschäftsstelle.

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