Der Nutella-Hersteller Ferrero ruft anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 Kunst- und Designstudenten auf, unter dem Motto „Nutella und Fußball“ Etiketten zu gestalten und bis zum 30. September 2009 einzureichen. Fünf Siegerentwürfe sollen als „Sonderedition zur WM“ auf den Nutella-Aktionsgläsern veröffentlicht und mit je 2.500 Euro prämiert werden. Die Aktion wird vom Museum für Angewandte Kunst Frankfurt begleitet.
Das alte Lied
Als ob die neuralgischen Punkte an Wettbewerben dieser Art nicht mittlerweile bekannt wären – wie Wettbewerbe von Beck’s, Pizza Hut, G+J und zuletzt Create Berlin zeigen – ruft Ferrero mit seinen Teilnahmebedingungen (ZIP-Archiv mit PDF) erneut die Kritiker auf den Plan. Es geht wieder um das alte Lied: Nicht nur die Sieger, sondern alle Teilnehmer sollen die Nutzungsrechte an ihren Einreichungen vollumfänglich an den Veranstalter abtreten. Gern wird diese Praxis als billige Akquisition von Designleistungen ohne fairen Ausgleich zwischen den Interessen von Veranstalter und Teilnehmer gesehen.
„Gänzlich unakzeptabel“
Entgegen dem Wortlaut der Teilnahmebedingungen bestreitet Ferrero diesen Umstand. „Die kommerzielle Nutzung der bereitgestellten Entwürfe (Punkt 7) bezieht sich nur auf die fünf Gewinn-Entwürfe, die mit dem Preisgeld (Punkt 8) entlohnt werden“, so Sprecherin Silke Ehmann gegenüber dasauge. Bei der Abtretung der Rechte handele es sich um eine Standardformulierung, die bei einer Überlassung der Entwürfe zur Teilnahme am Wettbewerb notwendig sei. „Natürlich steht es den Künstlern frei, an unserem Wettbewerb teilzunehmen oder nicht, wir freuen uns aber natürlich über rege Teilnahme und sind gespannt auf die Ergebnisse.“
Der Verein für faire Designwettbewerbe Fidius sieht dies indes anders: „Einreicher von Entwürfen, die nicht zu den ‚Siegern‘ gehören und gänzlich leer ausgehen, sollen dennoch umfassende Verwertungsbefugnisse übertragen“, so Fidius in einem dasauge vorliegenden Schreiben an Ferrero. „Eine solche Regelung ist gänzlich unakzeptabel und muss dringend komplett gestrichen werden. Ferrero kann sich als professionelles Großunternehmen auch nicht auf das Argument zurückziehen, hier liege eine vorsorgliche Standardformulierung vor“.
„6.000 Euro üblich“
Desweiteren rechnet Fidius vor, dass das auf Basis der AGD-Sätze „angemessene und übliche“ Honorar für die umrissene Aufgabe rund 6.000 Euro betrage, welche, um dem Kriterium eines „Preises“ zu entsprechen, verdoppelt werden müssten. Ob sich der Verein mit diesem Maßstab durchsetzen kann, wird sich in der Reaktion von Ferrero zeigen, die Fidius bis Mitte August erwartet.